Ausweis des Pensionsaufwands neu geregelt
Am 16. Juni verkündete das "International Accounting Standards Board" (IASB) die neue Rechnungslegung für Pensionen. Mit der Verabschiedung des aktuellen Rechnungslegungsstandards "IAS 19 Employee Benefits" (2011) ist die erste Phase des geplanten umfassenderen Pension-Projekts abgeschlossen. Ungewiss ist derzeit, wann das IASB die Arbeiten zu Phase 2 aufnimmt, in der die Bewertung von Defined Benefits-Plänen grundsätzlich überarbeitet werden soll.
Eine wesentliche Änderung im neuen Rechnungslegungsstandard ist die Abschaffung der Korridormethode. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sind zukünftig im Jahr ihrer Entstehung direkt im erfolgsneutralen Teil der Gesamtergebnisrechnung, im „Other Comprehensive Income“ (OCI), zu erfassen. Auch die sofortige erfolgswirksame Erfassung ist nicht mehr möglich. Ein späteres „Recycling“ über die Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) ist nicht vorgesehen. Für die DAX-Unternehmen, die bisher die Korridormethode angewendet haben, bedeutet das – geschätzt auf Basis der Jahresabschlüsse für 2010 – eine einmalige Belastung des Eigenkapitals in Höhe von ca. 5 Mrd. Euro.
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Ein weiteres Novum stellt der Ansatz des Nettozinsaufwands/-ertrags dar. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung wird dabei der erwartete Ertrag des Planvermögens nicht mehr auf Basis der tatsächlichen Planvermögensallokation bestimmt, sondern basierend auf dem Rechnungszins (zur Barwertberechnung der Pensionsverpflichtung). Diese Änderung wird Auswirkungen auf das Ergebnis haben. Vorzeichen und Umfang der Auswirkung werden unternehmensindividuell sehr unterschiedlich ausfallen. Auf Basis der Jahresabschlüsse der DAX-Unternehmen für 2010 dürfte es tendenziell zu einer moderaten Belastung der Ergebnisse kommen.
Ausweis des Pensionsaufwands neu geregelt
Seine Meinung zum Ausweis des Pensionsaufwands in der Gewinn- und Verlust-Rechnung hat das IASB – nach zahlreichen Kommentaren von Unternehmen und Fachexperten – mehrfach geändert. So wurde der ursprünglich vorgesehene getrennte Ausweis des Dienstzeitaufwands im operativen Ergebnis einerseits und des Nettozinsaufwands/-ertrags im Finanzergebnis andererseits nicht umgesetzt. Vielmehr bleibt es den Unternehmen weiterhin freigestellt, wo sie die einzelnen Komponenten des Pensionsaufwands ausweisen. Anpassungsbedingte Änderungen (z. B. versicherungsmathematische Gewinne und Verluste) sind verpflichtend im „Other Comprehensive Income“ zu erfassen.
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Empfehlung: Umstellung frühzeitig planen
Weil der neue im Vergleich zum alten Standard als eher „minimalinvasiv“ eingestuft werden kann, ist mit einer weitgehenden Akzeptanz von Unternehmensseite zu rechnen. IAS 19 rev. 2011 ist für die Geschäftsjahre ab 2013 verpflichtend. Den Unternehmen ist zu empfehlen, sich im Hinblick auf die Umstellung auf den geänderten Standard, die damit einhergehende geänderte Darstellung der Vorjahreszahlen und der deutlich erweiterten Anhangsangaben, frühzeitig fachkundige Beratung einzuholen.