Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, kündigte die Geschäftsleitung eines Unternehmens ihrer Assistentin, nachdem sie nach einer Auseinandersetzung ihrer Arbeitsplatz einfach verlassen hatte und auch in den folgenden Tagen nicht mehr aufgetaucht war. Der Blaue Brief wurde von einem Boten dem Ehemann der Frau zugestellt, der in einem Baumarkt arbeitete. Leider vergaß der Mann das Schreiben zunächst dort und brachte es seiner Frau erst einen Tag später nach Hause mit. Wodurch die Betroffene aber die Frist für den darin aufgeführten Kündigungstermin überschritten sah und dagegen klagte.

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Zu Unrecht allerdings, wie Deutschlands oberste Arbeitsrichter entschieden. Zwar trage die Firma als Kündigender das Risiko der Übermittlung und des Zugangs des Kündigungsschreibens. "Doch das Papier gilt als ordnungsgemäß zugegangen, wenn es auf eine derartige Weise in den Machtbereich des gekündigten Arbeitnehmers gelangt, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen von seinem Inhalt fristgemäß Kenntnis nehmen konnte", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) den Erfurter Richterspruch. Das sei bei der Übergabe an einen Ehegatten normalerweise der Fall.

Eine Person wie ein Ehegatte, der mit der gekündigten Arbeitnehmerin in einer Wohnung lebt und auf Grund seiner Reife und Fähigkeiten geeignet scheint, den Brief weiterzuleiten, fungiert letztendlich als ihr Empfangsbote.