Zusatzbeiträge zu Unrecht erhoben
Die City BKK ist pleite – und muss nun möglicherweise die erhobenen Zusatzbeiträge an ihre ehemaligen Mitglieder zurück zahlen. Wie das Sozialgericht Berlin am Montag mitteilte, wurden die monatlichen Zusatzkosten zu unrecht erhoben (Az.: S 73 KR 1635/10).
Geklagt hatte vor dem Berliner Sozialgericht ein Rentner, der sich dagegen wehrte, die ab April 2010 erhobenen Zusatzbeiträge der City BKK zu zahlen. Er habe 45 Jahre Beiträge geleistet und sei nun nicht dazu bereit, die Beitragserhöhungen infolge von Misswirtschaft zu tragen, argumentierte der Kläger. Anfangs hatte die marode Krankenkasse einen einkommensunabhängigen Mehrbetrag von 8 Euro im Monat gefordert, später mussten die Versicherten sogar 15 Euro monatlich draufzahlen.
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Krankenkassen zu Aufklärung verpflichtet
Die Sozialrichter gaben dem Kläger Recht – auch wenn sie eine andere Argumentation wählten. Begründet wurde die Unrechtmäßigkeit der Zusatzbeiträge damit, dass die Krankenkasse ihre Kunden nicht ausreichend auf das damit verbundene Sonderkündigungsrecht hingewiesen habe. Laut Urteil habe man die entsprechende Passage im Kleingedruckten versteckt – auf der Rückseite der Festsetzungsbescheide, wo sie vom Leser nicht zu erwarten gewesen sei. Dort wurde lediglich der wortwörtliche Text der zugrundeliegenden Gesetzesvorschrift abgedruckt (nach dem fünften Buch des Sozialgesetzbuches) und auf eine nähere Erklärung gänzlich verzichtet.Die Richter werteten diese Praxis als unrechtmäßig. Demnach dürfen Krankenkassen erst einen Zusatzbetrag von ihren Mitgliedern erheben, wenn sie ihre Hinweispflicht auf das Sonderkündigungsrecht erfüllt haben. „Ein im Kleingedruckten verstecktes Gesetzeszitat erfüllt die Hinweispflicht nicht“, hieß es im Urteilsspruch. Vielmehr müsse der Hinweis „klar, vollständig, verständlich und eindeutig sein.“
Zugleich verwies das Berliner Sozialgericht darauf, dass man keineswegs von einem versehentlichen Vergehen der City BKK ausgehe. Die „Kombination von textlich-inhaltlicher und drucktechnischer Gestaltung“ erwecke vielmehr den Eindruck, dass die Kasse „die gesetzlich geforderte Information über das Sonderkündigungsrecht bewusst der Aufmerksamkeit des Empfängers entziehen wollte.“ Demnach wollte die Kasse verschleiern, dass ihre Mitglieder die Möglichkeit haben, zu einem anderen Anbieter zu wechseln.