Forderungsausfall-Versicherung nachgebessert
Das Statistische Bundesamt verzeichnete für das Jahr 2010 Forderungsausfälle von über 39 Millionen Euro. Das nimmt die "R+V" zum Anlass auf Verbesserungen der eigenen Forderungsausfall-Versicherung zum 01.07.2011 hinzuweisen.
Im Bereich der Schadenabwicklung sind bei der Forderungsausfall-Versicherung der R+V nun auch Mediationsverfahren versichert. Kommt es zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Kunden zum Streit über seine Forderung, klären externere Fachleute auf Kosten von R+V den strittigen Sachverhalt. Auf diese Weise sollen sich eine Vielzahl gemeldeter Schadenfälle im Rahmen des Nichtzahlungstatbestands bereits im Vorfeld klären, so dass eine Entschädigungsleistung durch R+V nicht mehr erforderlich wird. Durch den Einsatz der Fachleute sollen lange und kostenintensive Gerichtsverfahren vermieden werden. Die Folge: Der Versicherungsnehmer bleibt schadenfrei. Nimmt er im laufenden Jahr weiterhin keine Leistungen in Anspruch, erhält er im Folgejahr eine Rückvergütung.
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Sollte die Mediation scheitern, bietet R+V im Rahmen der Rechtsschutz-Deckung die Übernahme der Rechtsverfolgungskosten an, wenn der Streit um die Forderung vor Gericht ausgetragen werden muss.
Seit 01.07.2011 bietet die R+V-ProfiPolice WKV plus weitere Produktverbesserungen:
- Erhöhung der Jahreshöchstentschädigung vom 30-fachen auf das 40-fache des Jahresnettobeitrags; auch eine 50-fache Jahreshöchstentschädigung ist wählbar
- abgesenkter Tarif für zahlreiche Branchen
- Reduzierung des Mindestbeitrags von 1.900 auf 1.200 Euro
- Verdopplung der Versicherungssumme bei der Rechtsschutz-Deckung auf 100.000 Euro wählbar
- Vertrauensschutz bei zugesagten Kreditlimiten