Steuergesetz FACTA - deutsche Finanzdienstleister müssen handeln
Die US-Behörden haben jetzt neue Vorgaben für das Steuergesetz FATCA vorgelegt. Demnach wird der Zwang für europäische Finanzdienstleister beibehalten, in Zukunft sämtliche Konten von US-Kunden offenzulegen. Allerdings wurden die Fristen für die Umsetzung des in der EU als „Monstergesetz“ bezeichneten Rechtswerkes um ein halbes Jahr verlängert.
Bis zum 30. Juni 2013 müssen sich Banken, Versicherungen und Bausparkassen nun den US-Behörden gegenüber verpflichten, die neuen Regeln einzuhalten. Andernfalls droht eine Strafsteuer in Höhe von 30 Prozent auf Zahlungen aus amerikanischen Quellen sowohl an US- als auch Nicht-US-Kunden. Angesichts des immensen Aufwands, der mit dem Gesetz auf die Institute zukommt, ein denkbar knapper Zeitraum. Marktbeobachtungen von Steria Mummert Consulting zeigen jedoch, dass die große Mehrheit der deutschen Finanzdienstleister noch nicht mit der Umsetzung der Vorgaben begonnen hat.
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Das Gesetz zwingt Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Fondsgesellschaften gleichermaßen, die Daten sämtlicher Kunden unter die Lupe zu nehmen. Ein enormer Aufwand für die Institute, der von Experten allein in Deutschland mit Kosten von bis zu zehn Milliarden Euro beziffert wird. FATCA betrifft dabei nicht nur amerikanische Staatsbürger oder Greencard-Besitzer, vielmehr müssen unter anderem alle Beteiligungen von US-Steuerpflichtigen an Geschäftskunden offengelegt werden. Konten, die zu mehr als zehn Prozent US-Steuerpflichtigen zugerechnet werden, unterliegen ebenfalls der Meldepflicht an die US-Steuerbehörde.
„Bisher haben die Institute sich schwerpunktmäßig auf die Analyse der Auswirkung des FATCA auf ihr Geschäftsmodell konzentriert. Die Konzeption und Umsetzung der Anforderungen steckt vielfach noch in den Kinderschuhen“, sagt Lars Töllner, Bankenexperte bei Steria Mummert Consulting. „Für strategische Betrachtungen alleine verbleibt aber keine Zeit mehr. Auch wenn die finalen Vorgaben seitens der US-Steuerbehörde erst im kommenden Sommer bereitgestellt werden, müssen Institute bereits heute handeln. Eine fristgerechte und vertragskonforme Umsetzung der Vorgaben ist ansonsten nicht herstellbar und es droht die Strafbesteuerung.“
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Für die Umsetzung müssen unter anderem Geschäftsprozesse und Aufbauorganisation hinsichtlich FATCA-Konformität angepasst, die Stammdatenhaltung erweitert und IT-Systeme modifiziert werden. Sämtliche Bestandskonten sind einem Review zu unterziehen: So muss geprüft werden, ob Indizien vorliegen, dass es sich bei einem Konto um ein US-Konto handelt. Dies muss gegenüber den US-Steuerbehörden nachgewiesen werden. Für die Konten sind zudem entsprechende Dokumentationspflichten zu berücksichtigen. Ergänzend sind aufgrund des FATCA neue hausinterne Prüfprozesse zu etablieren und die Mitarbeiter bezüglich der neuen Anforderungen zu schulen.