Kinderzuschläge bei Hinterbliebenenrenten werden berücksichtigt
Der "Deutsche Rentenversicherung Bund" weist darauf hin, dass alle Fälle in denen Kinderzuschläge bei Hinterbliebenenrenten nicht berücksichtigt wurden, von Amts wegen aufgegriffen und ggf. neu berechnet werden.
Verschiedene Medien berichten aktuell über eine Nichtberücksichtigung von Kinderzuschlägen bei Hinterbliebenenrenten seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie berufen sich dabei auf den Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes.
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In einer Meldung weist die Rentenversicherung darauf hin, dass sämtliche Fälle, bei denen ein Kinderzuschlag beim Bezug von Hinterbliebenenrenten nicht berücksichtigt worden war, von der Rentenversicherung von Amts wegen aufgegriffen und ggf. neu berechnet werden. Gleichzeitig würden Nachzahlungen für die Vergangenheit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geleistet. Bis Mitte Juli seien bereits 99 Prozent der Fälle erledigt. Dabei sei es in rund 3.800 Fällen zu einer Neuberechnung gekommen.
Für die Zukunft seien die "erforderlichen Maßnahmen zur Optimierung des Verfahrens" von der Deutschen Rentenversicherung Bund bereits umgesetzt worden.