Wie die Deutsche Rentenversicherung vor wenigen Tagen in Berlin mitteilte, ist eine allumfassende Rentenberechnung nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist. Am 31. Dezember 2011 endet jedoch die Pflicht der Arbeitgeber zur Aufbewahrung von Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten. Bei einem unvollständigen Nachweis der Erwerbsbiographie können den ostdeutschen Bürgern Einbußen bei der Rente entstehen.

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Auch das sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz wies in einer aktuellen Pressemitteilung auf mögliche Konsequenzen hin. Sozialministerin Christine Clauß betonte: „Wer noch Lücken in seinem Versicherungsverlauf hat und nicht mehr über seinen Sozialversicherungsausweis der DDR verfügt, sollte sich möglichst rasch mit seinem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Ansonsten können Nachteile bei der Rentenberechnung drohen, weil die zu DDR-Zeiten erzielten Verdienste unter Umständen schwerer als bislang nachgewiesen werden können«

Rund 286.000 Rentenkonten betroffen

Betroffen sind Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974. Die Deutsche Rentenversicherung Bund geht von rund 286.000 Versicherungskonten in den neuen Bundesländern aus, die bisher nicht vollständig geklärt werden konnten. In der Regel fehlt der Nachweis der Zeiten bis zur Wiedervereinigung.

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Wer es bisher versäumte, eine Kontenklärung seiner DDR-Beitragszeiten zu beantragen, sollte also schnellstens aktiv werden. Die notwendigen Antragsunterlagen hierfür können auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden. Auch das kostenlose Service-Telefon bietet unter der Nummer 0800 1000 4800 seine Beratung an (Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 7.30 bis 19.30 Uhr, Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr)