Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hatte sich der betroffene Bürger per Internet einen Bluray-Player zum Preis von rund 500 Euro aus dem Ausland kommen lassen und legte das Import-Gerät bei der persönlichen Abholung im Zollamt den dortigen Beamten vor. Die gaben die Daten in ihren Computer ein, der schließlich einen mehrseitigen Einfuhrabgabenbescheid über summa summarum 88,68 Euro ausspuckte, welche der Mann auch ordnungsgemäß beglich.

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Doch schon Tage später flatterte ihm ein weites Papier der Zoll-Behörde ins Haus. Bei der Eingabe der Daten ins amtliche EDV-System sei ein Fehler passiert, durch den die berechnete Einfuhrabgabe zu gering ausgefallen wäre, weshalb der Empfänger des Schreibens weitere 77,21 Euro zu berappen habe. Und der Zoll-Sünder, so die Behörde, möge gar nicht erst versuchen, sich auf "Vertrauensschutz" oder ähnliche juristische Spitzfindigkeiten herausreden zu wollen - schließlich hätte er durch schlichtes Nachlesen der einschlägigen Gesetzesvorschriften diesen Fehler bei der Falsch-Berechnung im Zollamt selbst bemerken und an Ort und Stelle monieren müssen.

Wogegen sich allerdings die hanseatischen Finanzrichter aufs Schärfste verwahrten. Der Empfänger der Auslandssendung habe darauf vertrauen dürfen, dass die Zollbeamten über die erforderliche Sachkunde verfügen. "Es ist lebensfremd und angesichts des eigenen Versagens, gelinde gesagt, eine Ungehörigkeit zu verlangen, der betroffene Bürger müsse sich während der nur etwa 15 Minuten dauernden Zollabfertigung über die zutreffende Höhe der fälligen Einfuhrabgaben informieren", erklärt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

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Zumal die zollrechtlichen Bestimmungen dem Abholer des Pakets zum Zeitpunkt der Zollabfertigung nachweislich gar nicht zur Verfügung standen. Und diese Dokumente hierzulande - wie ja auch dieser Beamten-Missgriff zeigt - nicht nur als unübersichtlich und schwer verständlich gelten, sondern jedes Jahr auch mehrere tausend neue Seiten umfassen.