Kein Versicherungsschutz für Handy in Umkleidekabine
Schnell ist es passiert und durch einen Moment der Unachtsamkeit lässt man sein geliebtes Handy im Café oder in der Umkleide liegen. Nach dem man das Missgeschick festgestellt hat, ist die Ungewissheit enorm. Ist das gute Stück noch da oder ist es unwiederbringlich weg?
Die erste Anlaufstelle nach dem Verlust sollte das Fundbüro sein. Vielleicht gab es einen ehrlichen Finder, der das Handy hier abgegeben hat. Wenn nicht, ist nicht nur das Handy weg, sondern mit ihm auch Telefonnummern, Emails, Nachrichten, Bilder und Privates. Dabei wiegt der Verlust der Daten meist schwerer, als der Wert des Gerätes an sich. Deshalb sollte man sein Gerät regelmäßig mit dem heimischen PC synchronisieren. Manche Mobilfunkanbieter bieten auch eine Onlinesynchronisierung an.
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Damit im Nachhinein nicht das böse Erwachen nach dem Erhalt der Rechnung kommt, sollte man umgehend nach Feststellung des Verlustes die SIM-Karte sperren lassen. Eine Anzeige bei der Polizei ist ebenso immer zu empfehlen.
Wie sieht hier der Versicherungsschutz bei einer Handy-Versicherung aus? Die Sachlage ist hier leider enttäuschend. Obwohl die Versicherung Schutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl anbietet, ist hier das Kleingedruckte entscheidend. Denn, wer sein Handy an einem Ort unbeaufsichtigt liegen lässt, riskiert seinen Versicherungsschutz. So entschied das Amtsgericht Wiesbaden in einem Urteil (Az.: 93 C 193/11) gegen einen Schüler. Der Jugendliche hatte sein Mobiltelefon, während des Sportunterrichts unbeaufsichtigt in der Umkleidekabine der Sporthalle gelassen. Danach war es weg. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass der Betroffene seine Sorgfaltspflichten verletzt habe und nach den Versicherungsbedingungen des Handy-Versicherers. So bestehe kein Versicherungsschutz, wenn das Mobiltelefon nur kurz unbeaufsichtigt abgelegt beziehungsweise in abgelegten Kleidungsstücken, abgestellten Taschen, Koffern oder Rucksäcken aufbewahrt wird.