Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte den Branchenriesen angeklagt und nun Recht bekommen (Az: 2 U 138/10). Laut der Verbraucherzentrale steht den betroffenen Kunden im Schnitt ein zusätzlicher Anspruch von 500 Euro zu. Dies gilt sowohl für gekündigte Verträge, als auch für Verträge, die beitragsfrei gestellt wurden. Die Verbraucherzentrale rechnet mit einem Insgesamtvolumen von bis zu zwei Mrd. Euro.

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Momentan wehrt sich die Allianz mit Händen und Füßen gegen dieses Urteil. Dabei wird auf eine ordnungsgemäße Anpassung der Bedingungen nach BGH-Vorgaben in 2001 verwiesen. Da seitens des OLG Stuttgart eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen wurde, ist das Urteil sofort rechtskräftig. Die Allianz will jedoch beim BGH gegen die Nichtzulassung Beschwerde einlegen. Wenn die Beschwerde erfolgreich ist, kann es zu langen Wartezeiten kommen. Dabei kann es bis zu drei Jahren dauern, ehe eine Entscheidung gefällt wird. Da sich die Verjährung der Ansprüche auf drei Jahre beläuft, könnten die betroffenen Kunden zum Verlierer des Prozesses werden.