Dabei wurde Helios vorgeworfen über die krankenhausinternen Privatkliniken die gesetzlichen Vorschriften zum Krankenhausentgelt zu umgehen. Die Patienten wurden in den privaten Kliniken der Helios, die oft direkt in normalen Krankenhäusern angesiedelt sind, scheinbar mit der gleichen Technik und den gleichen Ärzten behandelt. Zusätzliche Leistungen würden dem Privatpatienten nicht geboten, dafür aber die Behandlung um bis zu 50 Prozent höher abgerechnet (Versicherungsbote: "Abzocke mit Privatpatienten?").

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Nun wies der Bundesgerichtshof die Klage vom Verband der privaten Krankenversicherung zurück (AZ: I ZR 155/10). Damit dürfen die Helios Kliniken auch weiterhin Privatpatienten direkt in den ansonsten öffentlichen Krankenhäuser behandeln und abrechnen.

Während Silvio Rahr, Geschäftsführer der HELIOS Privatkliniken GmbH das Urteil begrüßt: „Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof unsere Position bekräftigt und damit auch für unsere weiteren 38 Privatkliniken bundesweit eine Grundsatzentscheidung getroffen hat“, gibt es Ernüchterung bei PKV-Verbandsdirektor, Volker Leienbach. „Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes besteht jetzt Klarheit zur Rechtslage auf der Basis der geltenden Gesetze. Diese geht allerdings zu Lasten der betroffenen Patienten“, erklärte der PKV-Interessenvertreter. Weiterhin forderte er den Gesetzgeber auf, das Schlupfloch in der Abrechnungsmethode zu schließen und damit das bewährte Entgelt-System für Krankenhäuser zu schützen.