Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung? Ab welchem Jahresgehalt dürfen Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln? Für diese Grenzen sind die jährlich festgelegten Rechengrößen in der Sozialversicherung entscheidend, die sich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientieren. Für das Jahr 2010 sind im Vergleich zum Vorjahr positive Zuwächse zu vermelden – die Löhne in den alten Bundesländern stiegen um 2,09 Prozent, in den neuen Bundesländern um 1,97 Prozent. Deshalb will die Bundesregierung die meisten Rechengrößen für das kommende Jahr anheben.

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So wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2012 auf 3.825 Euro im Monat erhöht (bzw. 45.900,00 Euro Jahresgehalt), während sie aktuell noch 3.712,50 EUR beträgt. Für einen Großteil der Arbeitnehmer entstehen bei unveränderten Beiträgen in der Sozialversicherung jedoch keine zusätzlichen Kosten. Lediglich für Besserverdiener wird es teurer, da der maximale Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung bei 8,2% bzw. 313,65 Euro festgesetzt wird. Bei einem Nettogehalt von über 2.200 Euro sind höhere Beitragszuschüsse von 8,22 Euro für die GKV jedoch überschaubar.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die zum Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung berechtigt, soll von bislang 49.500 EUR auf 50.850 EUR pro Jahr angehoben werden. Wer bereits privatversichert ist, für den gilt auch im kommenden Jahr die ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Privatpatienten müssen folglich zum Jahresende 2011 nachweisen können, dass sie im gesamten Jahr mindestens 44.550 EUR verdient haben. Für 2012 sind dann 45.900 EUR als Mindestverdienst vorgesehen.

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Auch bei den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird die Bemessungsgrenze um 100 Euro monatlich nach oben geschraubt. Während sich die Einnahmen in der Sozialversicherung in den letzten Jahren konsolidiert haben und die Bundesregierung nun einen logischen Schritt zur Festigung der zukünftigen Einnahmen macht, müssen die Arbeitnehmer eine weitere Erhöhung der Sozialabgaben durch die Hintertür hinnehmen. Auch eine generelle Beitragserhöhung ist noch nicht in Gänze vom Tisch.