Mit einem Hund verhält es sich nicht anders als mit einem Auto: Wird dem Fahrzeug eine Verkehrsgefahr zugeschrieben, die bei Unfällen in der Regel zu berücksichtigen ist, selbst wenn dem betroffenen Fahrer keine Verantwortung zukommt, so geht von dem Vierbeiner stets eine Hundegefahr aus. Die schlägt auch dann bei einem Malheur negativ zu Buche, wenn Frauchen unbestritten unschuldig ist. Darauf hat jetzt das Amtsgericht München bestanden (Az. 261 C 32374/10).

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Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, waren im Englischen Garten der bayerischen Metropole ein Labradormischling und ein südafrikanischer Ridgeback ins Raufen gekommen. In einer Atempause griff sich die Besitzerin des Labradors ihren Hund und versuchte, ihn festzuhalten. Daraufhin nahm der gegnerische Edel-Afrikaner nunmehr sie ins Visier und biss sie in die Hand. Die Frau erlitt eine Blutvergiftung, hatte Fieber und erhebliche Schmerzen und war erst nach drei Monaten wieder einigermaßen hergestellt - mit offenbar ewig verbleibenden Narben.

Die Labrador-Halterin forderte für all das Leid 2.500 Euro Schmerzensgeld - ein Betrag, den das Münchener Amtsgericht auch für angemessen ansah. "Allerdings gab die zuständige Richterin zu bedenken, dass in diesem Fall die Tiergefahr des eigenen Hundes der Verletzten nicht unberücksichtigt bleiben darf", erklärt Rechtsanwalt Alexander P. Taubitz (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

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Die Aggression war laut Beweisaufnahme nämlich von ihrem Labrador ausgegangen. Womit das Tier an der Verletzung seines Frauchens zumindest mitschuldig ist. Zwar läge kein eigenes Verschulden der Verletzten vor, die in einer Kampfpause ihren Liebling aus der Gefahrenzone zu ziehen versuchte, was nachvollziehbar und zulässig sei. Trotzdem muss sie sich wegen der Tiergefahr ihres eigenen Hundes einen Abschlag von einem Fünftel des zustehenden Schmerzensgeldes anrechnen lassen - 500 Euro weniger als gefordert.