Diese Ergebnisse gehen aus aktuellen Berechnungen auf Basis des Mikrozensus für das Jahr 2010 hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ durchgeführt wurden.

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Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens (Median) der Gesamtbevölkerung auskommen müssen. Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2010 galten demnach im Jahr 2010 Einpersonen-Haushalte mit einem monatlichen Einkommen von weniger als 826 Euro als armutsgefährdet. Die Grundlage der hier veröffentlichten Armutsgefährdung ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene (Bundesmedian), die für Bund und Länder einheitlich ist und somit einen regionalen Vergleich ermöglicht.

Deutliche Unterschiede bei den Armutsgefährdungsquoten gibt es weiterhin zwischen Ost- und Westdeutschland: Hatten im Jahr 2010 im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) 13 % der Bevölkerung ein erhöhtes Armutsrisiko, waren in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) 19 % der Menschen armutsgefährdet. Dabei war innerhalb Ostdeutschlands das Armutsrisiko in Brandenburg (16 %) und Thüringen (18 %) am geringsten.

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Im Vergleich zum Jahr 2005 ist die Armutsgefährdung in Ostdeutschland um gut einen Prozentpunkt gesunken, während sie in Westdeutschland nahezu unverändert blieb. Am stärksten war der Rückgang in Brandenburg: Dort war das Armutsrisiko im Jahr 2010 fast drei Prozentpunkte geringer als 2005 mit 19 %.

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