Nach Informationen der “Financial Times Deutschland” sind die Änderungen für die PKV weitgehend abgestimmt. Die Eingriffe in die Provisionspraxis von Lebensversicherern sind dagegen noch umstritten. Dabei wurden mehrere Optionen diskutiert. So könnten eine Obergrenze für Provisionszahlungen und die Erhöhung der Stornohaftungszeit, von derzeit zwei auf fünf Jahren, auf die Versicherungswirtschaft zukommen. Dadurch würde sich das Risiko erhöhen, dass die Vermittler die Provision, wenn auch nur teilweise, bei einer Kündigung des Kunden zurückzahlen müssen.

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Durch das mangelnde Neugeschäft in der privaten Krankenversicherung war es in den letzten Monaten immer wieder zu Provisionsexzesse. So wurde mehrfach berichtet, dass unter mangelndem Neugeschäft leidende Versicherungen 14 bis 18 Monatsbeiträge an Makler und Vertriebe zahlten. Diese Kosten werden im Regelfall an den Kunden weitergereicht.

In anderen europäischen Staaten sind solche Höchstgrenzen für Provisionen bereits alltäglich. In Großbritannien sind Provisionen für eine Reihe von Altersvorsorgeprodukte in Gänze verboten. Der Vermittler wird hier über ein, vom Kunden bezahltes, Beratungshonorar, entlohnt.

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In den kommenden Wochen soll es dazu Gespräche zwischen Abgeordneten der CDU und der FDP, sowie Branchenvertretern geben. Ziel des Finanzausschusses ist es bis zum 19. Oktober eine gute Lösung zu finden. Der FTD zufolge soll die Lösung an die Novelle des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensrechts gehängt werden und vom Bundestag beschlossen werden.