Nun nochmal konkret: 9 / (12 x 25)= 3%
Dies ist die Formel zur Errechnung der Provisionshöhe: Lediglich 3 Prozent der Bruttobeitragssumme dürfen künftig vom Versicherer an seinen Vermittler gezahlt werden, wenn das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts in Kraft tritt.
Gestern stimmte der Finanzausschuss dem Gesetzesentwurf vom 6. Juni 2011 unter Aufnahme der Änderungsanträge von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu. Diese enthielten Bestimmungen zur Begrenzung der Vermittlerprovisionen in den privaten Kranken- und Lebensversicherungen.
Anzeige
Die Änderungen betreffen den Artikel 18e des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG): “Die Versicherungsunternehmen dürfen Versicherungsvermittlern für den Abschluss von substitutiven Krankenversicherungen in einem Geschäftsjahr keine Abschlussprovisionen oder sonstige Vergütungen gewähren, die insgesamt 3 Prozent der Bruttobeitragssumme des Neuzugangs übersteigen“ heißt es im Gesetzestext.
Ausgegangen wurde bei der Festlegung der 3 Prozent davon, dass Verträge eine Laufzeit von 25 Jahren haben. Die Deckelung entspräche einer durchschnittlichen Abschlussprovision von 9 Monatsbeiträgen. Sie errechnet sich mit der im Titel genannten Formel: 9 Monatsbeiträge geteilt durch das Produkt von 12 Monaten x 25 Jahren Laufzeit.Weiterhin ist die Festlegung auf fünf Jahre Stornohaftungszeit Bestandteil des Beschlusses. Einige Ausnahmefälle gibt es hierbei: Im Falle von Kündigungen, nach § 205 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), aufgrund einer gesetzlichen kranken- oder Pflegeversicherungspflicht haftet der Vermittler nicht. Eingeschränkt ist diese auch, wenn nach § 193 Abs. 6 Satz 2 des VVG festgestellt wird, dass Leistungen ruhend gestellt werden müssen, weil der Versicherungsnehmer nicht zahlungsfähig ist. Gleiches gilt im Bereich der Lebensversicherungen für Prämienfreistellungen (§ 165 Abs. 1 VVG).
Anzeige
Außerdem wurde berücksichtigt, dass das Gesetz nicht schon Anfang des Jahres 2012 Gültigkeit erhält, sondern die Unternehmen noch bis zum 1. April Zeit erhalten, ihre Vermittlerverträge und Tarife entsprechend anzupassen.