Nur knapp 23 Prozent der Befragten ist diese Änderung in der Besteuerung der privaten Renten- und Lebensversicherungen überhaupt bekannt. Das ergab eine repräsentative Umfrage der GFK Marktforschung im Auftrag der Gothaer Lebensversicherung AG unter 1.000 Bürgern ab 14 Jahren. Von den Befragten unter 30 Jahren haben sogar nur 12 Prozent etwas von steuerlichen Veränderungen gehört.

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Auch die Tatsache, dass Altersvorsorgeprodukte überhaupt steuerlich begünstigt werden, ist nur einer Minderheit der Befragten bekannt. Die Ausnahme sind Riester-Verträge, hier wissen immerhin 73 Prozent der Befragten, dass der Staat hier eine Förderung gewährt. Beim Bausparen wissen immerhin noch 43 Prozent von einer steuerlichen Förderung, während bei der Kapitallebensversicherung diese Tatsache gerade mal 18,4 Prozent der Befragten bekannt ist. Knapp 20 Prozent wissen generell überhaupt nichts von einer steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge.

Aktuell kann jeder, der noch in diesem Jahr eine private Renten- oder Lebensversicherung mit 12 Jahren Mindestvertragslaufzeit abschließt, noch ab seinem vollendeten 60. Lebensjahr steuerbegünstigt über das Kapital verfügen. Bei der Kapitalauszahlung muss dann nur die Hälfte der Erträge versteuert werden, die andere Hälfte bleibt steuerfrei. Das ist bei Verträgen, die ab 2012 abgeschlossen werden, nicht mehr möglich. Wer dann mit 60 oder 61 Jahren eine Kapitalauszahlung aus seiner Lebens- oder Rentenversicherung erhält, muss die Kapitalerträge voll versteuern. Weiter ist bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie Riester- und Rürup-Renten oder der betrieblichen Altersvorsorge nur noch bei Abschluss im Jahr 2011 der Auszahlungsbeginn bereits ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich.

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Hinzu kommt, dass sich ab 01.01.2012 auch Änderungen hinsichtlich des Garantiezinses ergeben. Das bedeutet, dass man sich 2011 noch den höheren Garantiezins für die Lebensversicherungsprodukte von 2,25 Prozent sichern kann. Ab 2012 sinkt dieser auf nur noch 1,75 Prozent.

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