Betroffen sind alle Angebote der Lebensversicherer, also auch Riester- und Rürup-Renten, die ab diesem Stichtag abgeschlossen werden. Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV): „Verbraucher sollten die Höhe des Garantiezinses nicht zur Entscheidungsgrundlage machen, einen kapitalbildenden Vertrag abzuschließen. Die Policen lohnen sich schon jetzt nur sehr selten.“

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Der Garantiezins soll höchstens 60 Prozent des Zinssatzes festverzinslicher Staatsanleihen betragen. Deshalb hat das Bundesfinanzministerium im Februar 2011 die Reduzierung des Höchstrechnungszinses beschlossen. Die Verzinsung auf die Prämie fällt jedoch erheblich geringer aus. Denn der Garantiezins bezieht sich nicht auf den gesamten eingezahlten Beitrag, sondern nur auf den Sparanteil, der nach Abzug von Kosten und Versicherungsschutz übrig bleibt.



Zudem gibt es verstärkt Anbieter, die selbst auf den Sparanteil weniger Verzinsung garantieren. Axel Kleinlein: „Bereits heute gewähren viele Lebensversicherer tatsächlich weniger als 2,25 Prozent auf den Sparanteil.“ So erhalten schon jetzt viele Kunden eine „Netto-Garantie“ unter 2,0 Prozent. Bei Angeboten der Allianz beträgt die Netto-Garantieverzinsung sogar nur 1,85 Prozent, wie Ökotest in einer aktuellen Untersuchung feststellte. „Selbst bei der Garantieverzinsung haben einige Versicherer nun für Intransparenz gesorgt“, bemängelt Kleinlein.



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Ein besonders großes Problem ergibt sich für Riester-Renten. Je geringer die Rendite ist, desto schwieriger wird es, die eingezahlten Beiträge plus Zulagen bei Rentenbeginn zur Verfügung zu stellen. Dazu sind die Anbieter bei den geförderten Riester-Verträgen jedoch verpflichtet. Der BdV geht daher davon aus, dass zukünftig nur noch wenige Versicherer Riester-Verträge für ältere Kunden anbieten werden. Axel Kleinlein: „Hier wird sich die Spreu vom Weizen trennen. Ausschließlich kostengünstige Anbieter werden hier Angebote machen können.“