„Bedauerlicherweise haben die in den letzten Jahren ergriffenen Sanierungsmaßnahmen letztlich nicht zum Erfolg geführt, so dass wir diese insbesondere für die Versicherten und Beschäftigten der Krankenkasse schmerzhafte Entscheidung treffen mussten“, erklärte der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner.

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Die bisherigen Versicherten der BKK für Heilberufe müssen sich um ihren Versicherungs- schutz keine Sorgen machen. Dieser bleibt lückenlos bestehen. Sie können unabhängig von Alter und Gesundheitszustand in jede in ihrem Bundesland geöffnete gesetzliche Krankenkasse wechseln, die sie ohne weiteres aufnehmen muss. Die BKK für Heilberufe wird alle ihre Mitglieder in Kürze ausführlich über die Folgen der Schließung und den erforderlichen Krankenkassenwechsel informieren. „Den Versicherten rate ich dazu, sich sorgsam über die in Frage kommenden Krankenkassen zu informieren und sich am besten vor Ablauf der Schließungsfrist für eine neue Krankenkasse zu entscheiden“, so Dr. Gaßner weiter.

„Ich erwarte, dass die Krankenkassen und ihre Verbände aus den Vorgängen rund um die Schließung der City BKK gelernt haben. Sie werden dafür Sorge tragen, dass der Krankenkassenwechsel für die Versicherten der BKK für Heilberufe problemlos und unbürokratisch funktioniert. Das BVA wird das Verhalten der Krankenkassen genau beobachten. Sollte es wieder Krankenkassen geben, die sich rechtswidrig verhalten und versuchen, Versicherte abzuwimmeln, wird das BVA mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln hiergegen vorgehen.“

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Auch Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und andere Leistungserbringer müssen aufgrund der Schließung keine Nachteile befürchten. Ihre Forderungen werden von der BKK für Heilberufe erfüllt. Sowohl der BKK Bundesverband als auch der BKK Landesverband Nordwest werden den Prozess der Abwicklung begleiten und unterstützen.