Die Änderungen betreffen § 28 der ARB. Dies sind die Tarife für den Privat-, Berufs und Verkehrs-Rechtsschutz (auch „Kombinations-Rechtsschutz“ genannt), für Selbstständige. Eine grundsätzliche Änderung betrifft das Haftungsrisiko für Makler im Neugeschäft: Deurag passt verbesserte Leistungen künftig automatisch prämienneutral an die Kunden an.

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Zudem können einzelne Rechtsschutztarife für unterschiedliche Bereiche flexibel gewählt werden: In neuen Verträgen gelten etwa niedrigere Beiträge für den Kombinations-Rechtsschutz, wenn dieser zusammen mit dem Wohnungs- und Grundstücksrechtschutz abgeschlossen wird. Der neue Smart-Kombi-Tarif schließt den gewerblichen Arbeitsrechtschutz für Selbstständige nicht mehr mit ein: Prämien und Vertragsbedingungen werden demnach nicht in Abhängigkeit von der Beschäftigtenanzahl ausgerichtet.

Weitere Nova betreffen das Leistungsspektrum der Gesellschaft: Im Tarifmodul des Kombinations-Rechtsschutzes M-Aktiv kann in Zukunft das Mediationsverfahren genutzt werden, sollte es zu berufsvertraglichen Konflikten zwischen Kunde und Lieferant kommen. Dieses außergerichtliche, aber ähnlich strukturierte, Vermittlungsverfahren zur konstruktiven Beilegung von Streitigkeiten erspart dem Gewerbetreibenden, mit den genannten Problemen direkt vor Gericht ziehen zu müssen. Es ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem jedoch die Deurag die Kosten des Mediators, der „allparteilichen“ Person, übernimmt, sobald sie einen solchen selbst benennt. Im Flottentarif für Firmen bietet der Versicherer fortan auch Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die privat auf den Geschäftsführer und dessen Familienangehörige zugelassen sind - damit fällt ein gesonderter Vertrag weg.

Im Service finden sich Innovationen für den Bereich des Internets. Unabhängige Fachanwälte prüfen im Rahmen des gewerblichen Kombinations-Rechtsschutzes, ob Websiten von Geschäftskunden formal mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmen. Dieser Service ist einmal pro Jahr kostenlos zu erhalten - ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers.

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Zu den Tarifen des Kombinations-Rechtsschutzes oder zum Smart-Kombi-Tarif kann variabel der Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) hinzugenommen werden. Nach den ARB 2011 schließt dieser im privaten Bereich ehrenamtliche bzw. nichtselbstständige berufliche Tätigkeiten mit ein. Der SSR gilt europaweit und hat eine Deckungssumme von 500.000 EUR, Strafkautionsdarlehen werden bis maximal 100.000 EUR gezahlt. Im Neugeschäft können sich Selbstständige für den privaten Bereich nun generell, unabhängig von ihrem jährlichen Gesamt-Bruttoumsatz, wie ein Nichtselbstständiger versichern.