Jeder dritte Riester-Sparer riskiert Zulagenkürzungen
Mehr als jeder dritte Riester-Sparer (35 Prozent) hat die Höhe der monatlichen Sparrate für seinen bestehenden Riestervertrag noch nie beziehungsweise vor deutlich mehr als einem Jahr überprüft.
Das ist das Ergebnis einer Umfrage von Union Investment zur Altersvorsorge im vierten Quartal 2011.Damit riskieren sie, nicht die maximal möglichen staatlichen Zulagen zu erhalten. Um diese zu bekommen, müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres gespart werden. Wird weniger eingezahlt, werden die Zuschüsse des Staates anteilig gekürzt. Allein dadurch haben die Sparer im zuletzt abgeschlossenen Beitragsjahr 2008 rund 470 Millionen Euro nicht abgerufen, wie in dem aktuellen Vorsorgeatlas Deutschland festgestellt wurde.
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Bei der Umfrage fällt auf, dass sich besonders Männer zu wenig um ihren Vertrag kümmern. So gab fast jeder vierte männliche Sparer an, seine Sparrate noch nie kontrolliert zu haben. Bei den Frauen waren es hingegen nur 15 Prozent, was möglicherweise daran liegt, dass sie beim Thema Altersvorsorge aktiver sind. Denn seit der ersten Erhebung im dritten Quartal 2007 halten es durchschnittlich 74 Prozent der weiblichen Befragten für notwendig, sich mir der privaten Vorsorge zu beschäftigen. Bei den Männern waren es im Durchschnitt nur 70 Prozent. Und auch beim Abschluss von Riester-Verträgen liegen die Frauen vorn. Mehr als die Hälfte von ihnen sagte in der aktuellen Befragung, dass sie einen Vertrag unterzeichnet hätte. Bei den Männern waren es dagegen nur 39 Prozent.
Betrachtet man die unterschiedlichen Altersklassen, fällt auf, dass 42 Prozent der Menschen zwischen 50 und 59 Jahren noch nie oder vor deutlich mehr als zwölf Monaten ihre Sparraten überprüft haben. An vorletzter Stelle folgen mit 34 Prozent die 30- bis 39-Jährigen. Bei der jüngsten Gruppe der 20- bis 29-Jährigen gab mehr als jeder fünfte Sparer an, sich nicht um die Anpassung der Sparraten zu kümmern. Gleichzeitig betonten in dieser Altersklasse aber 62 Prozent, dass es wichtig sei, sich mit dem Thema Altersvorsorge zu beschäftigen.
Lohnerhöhungen können zu Kürzung der Riester-Zulagen führen
Entscheidend für den Erhalt der vollen staatlichen Förderung ist das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Vorjahres. Erhöht sich dieses, müssen auch die Sparraten beim Riester-Vertrag angepasst werden, wobei die Obergrenze bei 2.100 Euro jährlich liegt. Werden nicht vier Prozent des Vorjahreseinkommens gespart, erfolgt eine anteilige Kürzung der Zulagen. „Wer im nächsten Jahr die vollen Zuschüsse haben möchte, sollte noch bis zum Jahresende seinen Vertrag überprüfen und gegebenenfalls die fehlende Summe einzahlen“, rät Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment.
Gerade vor dem Hintergrund der letzten Lohnsteigerungen könne eine fehlende Anpassung beim Riester-Vertrag leicht ins Geld gehen. Im Jahr 2010 stieg das effektive Bruttoeinkommen pro Arbeitnehmer nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nominal um 2,2 Prozent. Und bei den Tarifverhandlungen im ersten Halbjahr 2011 wurde laut dem WSI Tarifarchiv der Hans Böckler Stiftung sogar eine durchschnittliche Steigerung von 2,3 Prozent erzielt. Erling rät daher, mindestens einmal im Jahr zusammen mit dem Bankberater nachzusehen, ob die Höhe der Sparraten ausreicht, um kein Geld vom Staat zu verschenken.
Mittelbar zulageberechtigte Sparer müssen ab nächstem Jahr 60 Euro einzahlen, um die Zulagen überhaupt zu erhalten
Mittelbar zulageberechtigte Riester-Sparer müssen aufpassen und sollten sich ihren Vertrag ansehen. Denn ab 2012 muss jeder Vertragsinhaber mindestens 60 Euro einzahlen, um die Förderung zu erhalten. „Geschieht dies nicht, werden die Zulagen bei den mittelbar berechtigten Sparern nicht anteilig gekürzt, sondern entfallen ganz. Dies gilt nicht nur für die Grund-, sondern auch für die Kinderzulagen, sofern sie auf diesen Vertrag laufen“, betont Erling. Als mittelbar zulageberechtigt gelten beispielsweise Menschen, die nicht arbeiten und deren unmittelbar zulageberechtigter Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Bislang mussten sie keine eigenen Beiträge leisten und bekamen trotzdem die vollen staatlichen Zuschüsse.
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Ab nächstem Jahr gibt es eine weitere Neuerung: Riester-Sparer, deren Zulage in den vergangenen Beitragsjahren zurückgefordert wurde, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre fehlenden Beiträge nachzahlen und dadurch die volle Zulage erhalten.
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