Provisionsabgabeverbot in letzter Instanz
Der Streit um das Provisionsabgabeverbot geht in die nächste Runde. Nach dem Sieg des Finanzvermittlers AVL am Verwaltungsgericht Frankfurt, legte nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Sprungrevision gegen das Urteil ein.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte im Oktober zugunsten des Finanzdienstleisters AVL entschieden und damit das Provisionsabgabeverbot für Versicherungsmakler gekippt. Die Richter sahen in einer Weitergabe von Vermittlerprovisionen an Kunden keinen Regelverstoss im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Aktenzeichen 9 K 105/11). Dennoch ließen die Frankfurter Verwaltungsrichter eine Sprungrevision zu, was bedeutet, das der Rechtsfall direkt vor dem letztinstanzlichen Gericht verhandelt werden kann. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin zog nun diese letzte Option. Mit der Abkürzung zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bleiben beiden Parteien langwierige Klagen durch mehrere Instanzen erspart.
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Gesetz von 1934
Das in Europa einmalige Provisionsabgabeverbot bestand bereits seit dem Jahr 1934. Es untersagte auf Basis des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) Anbietern und Vermittlern von Versicherungen, ihre Kunden an den Provisionen zu beteiligen. Verstöße gegen das Provisionsabgabeverbot wurden von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) überwacht und mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro geahndet.
Vor allem für die Bereiche der privaten Krankenversicherung und der Altersvorsorge dürfte das Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig von höchstem Interesse sein. Denn hier werden die höchsten Provisionen generiert. BdV-Chef Axel Kleinlein warnte: „Verbraucher sollten ihre Entscheidung für eine Versicherung aber keinesfalls davon abhängig machen, wie viel sie von der Provision bekommen. Wichtiger ist, dass das Kleingedruckte und der Beitrag stimmen.“
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Ist ein Provisionsabgabeverbot noch sinnvoll?
Ob das Provisionsabgabeverbot noch eine Berechtigung hat, darüber ist die Branche geteilter Meinung. Die Befürworter sehen mit dem Wegfall des Provisionsabgabegebotes eine Chance für einen Neubeginn mit Honorarberatung und Nettotarifen. Die Gegner sehen das eher skeptisch. Ihr Argument: Das Ziel einer Versicherungsvermittlung, die bestmögliche Absicherung gegen Risiken des Lebens zu finden, werde konterkariert. Resultierend daraus würden nur die Höhe der Provision und die Teilung mit dem Kunden im Vordergrund stehen. Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erklärte dazu: „Einer „Geiz-ist-geil-Mentalität“ würde damit massiv Vorschub geleistet, mit unabsehbaren Folgen für das hohe Absicherungsniveau in Deutschland und somit auch für die Verbraucher, denen damit ein Bärendienst erwiesen werde.“