PKV-Kündigung: Auf Nummer Sicher mit dem Original
Seitens des Gesetzgebers gibt es im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) keine einheitliche Regelung, in welcher Form ein Nachweis über die künftige Versicherung, der sogenannte Folge- oder Nachversicherungsnachweis, beim Vorversicherer eingereicht werden muss. Wichtig ist dabei vor allem, dass dieser Nachweis innerhalb der Kündigungsfrist beim diesem eingegangen ist.
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Doppelversicherung vermeiden - Folgeversicherungsnachweis beachten
Es ist vor allem strittig, ob der Folgeversicherungsnachweis im Original beim vorherigen Versicherer eingehen muss. Nach Informationen, die versicherungsbote.de vorliegen, sei der PKV-Verband nicht dieser Ansicht. Der Versicherungsnehmer müsse lediglich nachweisen, dass er bzw. die versicherte Person ohne Unterbrechung versichert sei. Der Gesetzgeber wolle mit der Forderung, den entsprechenden Nachweis vorzulegen, vor allem erreichen, dass der Versicherungsschutz nahtlos gewährleistet ist. Dies könne auch mit einer Kopie der Bescheinigung gewährleistet werden.
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In jedem Fall sollte man sich mehrfach absichern und via E-Mail und Fax die korrekten Unterlagen einreichen. um eine Doppelversicherung zu vermeiden und sicherzugehen, dass der ehemalige Versicherer die Kündigungswirksamkeit auch bestätigt.
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