Die jährlichen Beitragssteigerungen in der PKV führen laut Verbraucherorganisation immer wieder zu starkem Unmut der Versicherten. Dabei sind Prämiensteigerungen nur aus solchen Gründen zugelassen, die der Versicherer nicht beeinflussen kann wie z. B. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in 2004 entschieden, dass rechtlicher Maßstab für die zivilgerichtliche Überprüfung der Beitragsanpassung nur deren versicherungsmathematische Grundsätze und die bestehenden Rechtsvorschriften sind (IV ZR 117/02 vom 16.06.2004). Daher fordert Kleinlein ein Umdenken der Gesellschaften: „In die Prämie sollte von vornherein die Inflation, der medizinische Fortschritt und die höhere Lebenserwartung eingerechnet werden. Der Effekt wären dann höhere Einstiegsprämien. Dafür hätte der Verbraucher aber nur mit moderat steigenden Prämien zu rechnen.“

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Um aktuell den Beitrag zu senken, gibt es die Möglichkeit des Tarifwechsels innerhalb des gleichen Unternehmens. Versicherte nehmen dabei ihre bis dahin erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen mit. Dieser Wechsel ist gesetzlich verankert (§ 204 Versicherungsvertragsgesetz). Dennoch werden viele von ihren Versicherern abgewimmelt oder die Bearbeitung läuft schleppend. Kleinlein rät: „Der Verbraucher sollte hartnäckig bleiben und sich unabhängige Unterstützung suchen. Der BdV und Verbraucherzentralen stehen bereit.“

Von einem Wechsel des privaten Krankenversicherers erhoffen sich Verbraucher einen bezahlbaren Beitrag. Dies wird meist jedoch nur kurzzeitig erreicht. Denn der Wechsel ist mit dem Verlust der Alterungsrückstellungen verbunden, wenn der Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde. Auch bei danach abgeschlossenen Verträgen wird die Alterungsrückstellung lediglich anteilig übertragen. Außerdem steht eine erneute Gesundheitsprüfung an, die beim neuen Versicherer zu Beitragszuschlägen oder Risikoausschlüssen führen kann. Deshalb warnt Kleinlein: „Privatversicherte sollten nicht voreilig den privaten Krankenversicherer wechseln, sondern zuerst einen Tarifwechsel bei ihrem Versicherer prüfen.“