Erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht der vzbv vor allem bei Behandlungsfehlern. Nur bei groben Behandlungsfehlern soll ein Patient davon befreit werden, einen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden beweisen zu müssen (Versicherungsbote berichtete). Das ist bereits heute Stand der Rechtsprechung. Ebenso fehlen eine verbindliche Einbeziehung von Patientenvertretern in außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren, zum Beispiel Schlichtungsstellen der Ärztekammern, sowie verbindliche Standards zur Sicherstellung der Qualität und Unabhängigkeit medizinischer Gutachten.

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Die Schätzungen zur Zahl der Behandlungsfehler schwanken stark: 17.000 vermeidbare Todesfälle pro Jahr vermutet das Aktionsbündnis Patientensicherheit allein aufgrund von Hygieneproblemen. Bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern werden etwa 11.000 Patienten vorstellig, in einem Viertel der Fälle kommen die Kommissionen zu dem Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler vorliegt.

Positiv hebt der vzbv hervor, dass der Behandlungsvertrag endlich seinen gebührenden Platz im Bürgerlichen Gesetzbuch erhalten soll. Zudem werden die Inhalte der ärztlichen Aufklärungspflichten vor einer Behandlung konkretisiert. Darüber hinaus könnte die Einführung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements und Fehlerberichtssystems zu einer Steigerung der Patientensicherheit in Krankenhäusern führen.

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Unverändert schlecht bleibt hingegen die Vertretung von Patienteninteressen innerhalb der Entscheidungs- und Schlichtungsgremien der Krankenkassen. Auch in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung von Kassen und Ärzten beziehungsweise Krankenhäusern werden die Patientenvertreter nicht bessergestellt. Etwa im Gemeinsamen Bundesausschuss sitzen sie auch künftig nur beratend mit am Tisch oder bleiben, wie bei den Entscheidungen zum Honorarsystem im Bewertungsausschuss, gleich ganz außen vor.