„Statt Verbraucher über die Chancen und Risiken von Riester- und Rürup-Produkten besser zu informieren und für mehr Transparenz zu sorgen, öffnen die vorgeschlagenen Vergleichskennzahlen der Irreführung Tür und Tor,“ tadelt Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten. Vor allem die Kostenquote wird von ihm heftig kritisiert. „Versicherer können diese Kostenquote durch Tricksen mit den Vertragslaufzeiten so manipulieren, dass teure Angebote auf einmal besonders günstig erscheinen,“ erklärt Kleinlein. Die gewünschte Vergleichbarkeit unterschiedlicher Angebote ist daher nicht gewährleistet. Obendrein kann die vorgeschlagene Effektivkostenquote der Verbraucher leicht über die wahre Kostenbelastung hinwegtäuschen.

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Das Bundesfinanzministerium will für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei Riester- und Rürup-Renten sorgen. Aus diesem Grund wurde das iff beauftragt, ein neues Standard-Produktinformationsblatt zu entwerfen, mit dessen Hilfe Verbraucher die Produkte anhand weniger Kennzahlen erfassen und vergleichen können.

Doch das geplante Ziel wird mit dem neuen Standard-Informationsblatt nach Ansicht des BdV nicht erreicht. Ein Hauptkritikpunkt: Mit den zentral genannten Kennwerten, wie „Effektivkosten“ und „Rendite-Erwartung“ können Verbraucher wenig anfangen, weil sie nicht wissen würden, was sich genau dahinter verberge. Insbesondere die angedachten Risiko-Rendite-Profile könnten zudem nur durch komplexe Berechnungen von Rating-Agenturen ermittelt werden. „Es schafft aber keine Transparenz, sich auf nicht nachprüfbare Berechnungen von Rating-Agenturen zu stützen“, so Kleinlein.

Bei den „Effektivkosten“, welche die Renditeminderung durch Kosten ausweist, sieht der BdV gleich ein doppeltes Problem: Erstens wird der Verbraucher nicht darauf hingewiesen, dass er nur Kostenangaben von Produkten vergleichen kann, die die gleiche Vor-Kosten-Rendite aufweisen. Alles andere läuft auf einen „Äpfel-mit Birnen-Vergleich“ hinaus. Doch das wird dem Verbraucher nicht gesagt. Zweitens lassen sich die Effektivkosten durch eine Änderung der Vertragslaufzeit finanzmathematisch ganz einfach manipulieren. „Ein Angebot, das von einem späten Start des Rentenbezugs ausgeht, erscheint immer merklich günstiger als eines mit einem passgenauen Rentenbeginn.“

Das vom iff vorgestellte Muster-Produktinformationsblatt weist zum Beispiel bei einem Rentenbeginn im Alter 65 eine Effektivkostenquote von 2,1 % aus. Würde bei ansonsten identischer Kalkulation von einem Rentenbeginn mit 70 ausgegangen, läge die rechnerische Kostenquote bei nur 1,8 %. „Bittere Folge: Das Produkt erscheint kostengünstiger, obwohl die Abschlusskosten bei gleichen Verwaltungskosten dann sogar höher sind.“ kritisiert Kleinlein und rechnet vor: „Wenn der Kunde planmäßig mit 67 in Rente geht, hat er beim ersten Angebot 54.569 € für die Rente zur Verfügung, beim zweiten mit der niedrigeren Kostenquote jedoch nur 53.732 €. Trotz niedrigerer Kostenquote fällt die Rente also geringer aus.“ Das könne der Verbraucher anhand eines Vergleichs der Kostenquoten aber nicht erkennen.

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Wünschenswert wäre es, mit einfachen und verständlichen Angaben für echte Transparenz zu sorgen. So kann etwa errechnet werden, welches Alter der Kunde erst einmal erreichen muss, um mit der garantierten Rente zumindest das herauszubekommen was er eingezahlt hat oder um mit der in Aussicht gestellten Rente (inkl. Überschuss) eine Inflation von 2 % zu schlagen. Alternativ kann ihm auch mitgeteilt werden, auf wie viel Rente er auf Grund aller Kosten verzichten muss. „Wenn der Kunde weiß, dass er erst ab Alter 85 ins Plus kommt oder dass er auf Grund der Kosten auf 45 % der eigentlich möglichen Rente verzichten muss, dann bringt ihm das mehr Transparenz als der in diesem Punkt missglückte Entwurf des iff“, so Kleinlein. Es gibt laut BdV also Alternativen für eine transparentere Darstellung der Angebote.

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