Ausgaben für eine zweite Miete können Werbungskosten sein
Wer vorübergehend für zwei Wohnungen aufkommen muss, weil ihn berufliche Gründe zu einem Umzug gezwungen haben, kann den Staat an den Kosten beteiligen.
Nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse AG, einer Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische AG, kann er die zweite gezahlte Miete von seiner Einkommensteuer absetzen. Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 13.07.2011 in diesem Sinne entschieden (Aktenzeichen: VI R 2/11).
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In dem betreffenden Fall war der Kläger aus beruflichen Gründen gezwungen, den Arbeitsort zu wechseln und sich am neuen Arbeitsort eine Wohnung zu mieten. Seine Familie blieb am alten Wohnsitz und konnte erst drei Monate später nachkommen, so dass das alte Mietverhältnis bis zum Umzug fortbestand.
Der Kläger ging davon aus, das wegen des beruflichen Anlasses seine Mietzahlungen am neuen Wohnort Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit seien. Dieser Auffassung schloss sich das höchste deutsche Steuergericht an. Es schränkte allerdings ein, dass nur ein zeitanteiliger Abzug ab dem Umzugstag in die neue Wohnung und längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist des bisherigen Mietverhältnisses möglich sei.