Tipps für den Vertragsabschluss einer Wohngebäudeversicherung

Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme muss so festgelegt sein, dass auch der komplette Wiederaufbau des Hauses – zum Beispiel nach einem Brand – abgesichert ist. Ermittelt der Versicherer die Versicherungssumme, ist der Versicherungsnehmer damit vor Unterversicherung geschützt. Ermittelt er die Summe jedoch selbst mit einem sogenannten „Wertermittlungsbogen“, ist er verantwortlich dafür, dass die Versicherungssumme korrekt berechnet wird. Im Fall einer Unterversicherung – d.h. die Versicherungssumme ist geringer als der tatsächliche Wert der Immobilie – wird bei jedem Schaden die Zahlung der Versicherung anteilig gekürzt.

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Versicherte Sachen:
Nebengebäude, Carports oder andere Grundstücksbestandteile sind in der Wohngebäudeversicherung nur dann mit abgesichert, wenn sie auf dem Versicherungsschein aufgeführt sind.

Elementarschäden:
Schäden durch Naturgewalten nehmen in Deutschland stark zu. Darum ist es in Erwägung zu ziehen, zusätzlich eine Elementarschädenversicherung abzuschließen. Schäden, die durch Erdbeben, Erdrutsch oder –senkung, Lawinen, Rückstau, Schneedruck, Überschwemmung und Vulkanausbruch entstehen, sind nicht grundsätzlich Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung.

Das komplette Wohngebäuderating und die ausführlichen Bewertungsrichtlinien können auf der Website von Franke und Bornberg eingesehen werden.

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