Der Höchstrechnungszins ist ein wichtiges Kriterium beim Abschluss einer Kapital bildenden Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung und ist in der Regel gleichbedeutend mit der dem Kunden über die gesamte Laufzeit seines Vertrages garantierten Verzinsung.

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Die Berechnung des Zinssatzes erfolgte – wie in den Vorjahren – in Anlehnung an die Umlaufrendite von Staatsanleihen mit Spitzenrating im Euro-Währungsgebiet mit einer Laufzeit von zehn Jahren im Jahr 2011.

Die Empfehlung der DAV basiert auf der aktuellen Gesetzeslage. Nach Inkrafttreten des risikobasierten Aufsichtssystems Solvency II wird es hier zu Änderungen kommen. Die DAV hat Vorschläge erarbeitet und vorgelegt, die die bewährten Vorteile des Höchstrechnungszins-Systems mit der Einführung einer sachgerechten handelsrechtlichen Abbildung neuer Produkte in der Lebensversicherung verbinden.

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Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt den zulässigen Höchstrechnungszinssatz jährlich aufs Neue per Verordnung. Das Ministerium ist bei seiner Entscheidung nicht an die Empfehlung der DAV gebunden.