Diese Regelung wurde im Zuge des Skandals um schädliche Brustimplantate erneut relevant. Im Dezember 2011 hatte das Bundesinstitut für Arnzeimittel und Medizinprodukte (BfArM) Brustimplantat-Patientinnen ermahnt, grundsätzlich überprüfen zu lassen, ob bei ihnen Implantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothese (PIP) verwendet wurden. Das darin enthaltende minderwertige Industriesilikon könne erheblich die Gesundheit beeinträchtigen.

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Der GKV-Spitzenverband hatte sich daraufhin zur Kostenübernahme geäußert ( versicherungsbote.de berichtete) und sich dabei auf Paragraph 52 Absatz 2 des 5. Sozialgesetzbuches berufen. Per Gesetz werden hier die Leistungsbeschränkungen der Krankenkassen geregelt, wenn die Krankheit vom Versicherten selbst verschuldet wurde. Im entsprechenden Absatz heißt es: Bei einer Krankheit, welche der Patient sich durch eine „medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing“ zogezogen hat, muss dieser die Kosten für deren Behandlung anteilig übernehmen.

Linke fordert Abschaffung der Kostenbeteiligung

In einem Antrag an den Bundestag fordern die Abgeordneten der Linken, dass Betroffene die operative Entfernung fehlerhafter Brustimplantate nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen. Daher fordert sie die Streichung des diskutierten Paragraphen. Nach Vorstellung der Partei soll die Bundesregierung regeln, beziehungsweise auf europäischer Ebene darauf hinwirken, „dass künftig weder die Betroffenen noch die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund von medizinisch notwendigen Folgebehandlungen von Schönheits-OPs finanziell belastet werden“.

Nach Ansicht der Linken hätten diese Selbstverschuldens-Regel die Fraktionen von Union und SPD im Jahr 2007 gemeinsam geschaffen. Für privat Krankenversicherte gelte diese Regel nicht. Die privaten Krankenversicherungen zahlen nach Darstellung der Abgeordneten „sogar die Einsetzung eines neuen Implantats“.

Allianz übernimmt Kosten für fehlerhafte Implantate

So hatte beispielsweise die Allianz bereits Mitte Januar mitgeteilt, dass sie die Kosten für die Implantat-Entfernung zahle. Dr. Birgit König, Vorstandsvorsitzende der APKV erklärte dazu: "Unsere Kundinnen brauchen jetzt vor allem eines: schnelle und unbürokratische Hilfe.“

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Dabei werde - im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung - kein Unterschied dahingehend gemacht, ob die Implantate im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung oder aus rein ästhetischen Gründen eingesetzt wurden.