Neue Kennzeichen bei Mofas und Rollern
Für Mofa- und Rollerfahrer ist der 1. März der Stichtag. Dann nämlich beginnt das neue Versicherungsjahr. Die schwarz-weißen Nummernschilder sind dann nicht mehr gültig und Mofas und Roller dürfen nur mit den neuen blau-weißen Versicherungskennzeichen auf die Straße.
Das Nummernschild ist der Nachweis für die Haftpflichtversicherung und die ist gesetzliche Pflicht. Ohne gültiges Kennzeichen dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße. Wer nach dem 1. März dennoch weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr. Er muss bei einem Unfall die Kosten aus eigener Tasche bezahlen und macht sich außerdem auch strafbar.
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Das bedeutet für alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds und Mokicks: Altes schwarz-weißes Kennzeichen abschrauben und neues blau-weißes montieren. Die Nummernschilder gelten für ein Jahr.
Auch Fahrräder mit Hilfsmotor – sogenannte E-Bikes – und Krankenfahrstühle dürfen nur mit gültigem Kennzeichen auf die Straße. Optimal für junge Leute: Bei einigen Versicherern können die schadenfreien Jahre aus einem Mopedvertrag auf ein Auto oder Motorrad übertragen werden.