Sparen noch in 100 Millionen Jahren
Nur wer sich liebt, schließt einen Pakt für die Ewigkeit? Dann könnte man den europäischen Fiskalpakt von Bundeskanzlerin Angela Merkel als ein besonderes Liebesbekenntnis an das Sparen interpretieren, denn laut eines aktuellen Rechtsgutachtens ist eine Kündigung des Vertrages unmöglich. Die Linke vermutet hingegen einen Verfassungsbruch.
Keine Ringe wurden getauscht, als beim letzten EU-Gipfel Anfang März 25 Unterschriften unter den europäischen Fiskalpakt gesetzt wurden. Ein Standesbeamter war ebensowenig anwesend. Es ist auch nicht überliefert, dass Angela Merkel während des Gipfels ein Brautkleid trug. Und doch muss allen Beteiligten bewusst gewesen sein, dass sie einen Bund für die Ewigkeit schließen – für das Leben und sogar über den Tod hinaus.
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Denn der EU-Fiskalpakt, mit dem sich die beteiligten Staaten zu mehr Haushaltsdisziplin verpflichten, ist möglicherweise unkündbar. „Ein Kündigungsrecht ist im Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion nicht vorgesehen“, heißt es in einer parlamentarischen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion. Entsprechend seiner Konstruktion beansprucht der Vertrag einen völkerrechtlichen Status, der Austritt eines Mitgliedes würde folglich die einstimmige Zustimmung aller beteiligten Staaten erfordern. Schlimmer noch: Jeder Verstoß gegen die festgeschriebene Schuldenbremse müsste als Verstoß gegen das Völkerrecht gewertet werden. Die Süddeutsche Zeitung kommentiert: „Aus der EU könnte Deutschland theoretisch austreten, aus dem Fiskalpakt nicht“. Es ist, als würde man vor der Heirat einen Ehevertrag unterzeichnen, aber eine Scheidung gesetzlich untersagt sein.
Souveränität der Staatsparlamente eingeschränkt?
Was aber bedeutet es, wenn die europäischen Staaten das Sparen so sehr lieben, dass sie sich bis in alle Ewigkeit juristisch daran binden wollen? Es könnte heißen, dass die Staatsparlamente freiwillig ihre Haushaltssouveränität aufgeben. Alle zukünftigen Bundesregierungen müssten auf einen ausgeglichenen Haushalt verpflichten und Schuldenbremsen in der Verfassung festschreiben. Die Bundesregierung wäre sogar noch an den Fiskalpakt gebunden, wenn die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse mit einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages gekippt werden könnte.
Hier setzt auch die Kritik der Linkspartei an, die im Fiskalvertrag einen Bruch des Grundgesetzes sieht. Alexander Ulrich, Obmann der Linksfraktion im EU-Ausschuss des Bundestages, kritisierte: „Mit dem Fiskalpakt werden die demokratischen Grundrechte beschnitten – und zwar de facto für die Ewigkeit. Dies ist durch das Grundgesetz in keiner Weise gedeckt. Die Bundesregierung ist im Verein mit SPD und Grünen dabei, einen Kernbestandteil unserer Verfassungsordnung – die Haushaltssouveränität der Parlamente – zu verhökern.“ Derzeit prüft die Linksfraktion eine Klage gegen den Fiskalpakt vor dem Bundesverfassungsgericht.
Sparen ja – doch in Maßen!
Aber ist es nicht vernünftig eine Schuldenbremse festzuschreiben, wenn doch Länder wie Griechenland und Spanien wegen ihrer hohen Staatsverschuldung in die Schieflage geraten sind? Schließlich, so ein mögliches Argument, kann auch ein Ehepaar nur das Geld ausgeben, das im Haushalt vorhanden ist. Hier muss die klare Antwort lauten: Jein, denn das Sparen ist nicht immer sinnvoll. Auch junge Ehepartner müssen für größere Neuanschaffungen gelegentlich einen Kredit aufnehmen, um ihren Lebensstandard zu erhöhen oder aufrecht zu erhalten – etwa um eine Waschmaschine, ein Auto und einen Kühlschrank zu kaufen. Und will sich ein Partner selbstständig machen, zum Beispiel eine Zahnarztpraxis eröffnen oder eine Anwaltskanzlei, so wird sich das Paar möglicherweise Geld leihen müssen – um später von der Investition profitieren zu können. Eine verordnete Schuldenbremse für die Ehe würde wichtige und sinnvolle Investitionen hingegen unmöglich machen.
Mit dem Fiskalpakt verhält es sich ähnlich. Er schränkt zum Beispiel die Möglichkeiten von Staaten ein, in Krisenzeiten mit Konjunkturprogrammen die Wirtschaft anzukurbeln. Deutschland hat in der Finanzkrise gute Erfahrungen gemacht mit Maßnahmen wie der Abwrackprämie. Auch Investitionen in Bildung und Infrastruktur könnten in Krisenzeiten erschwert werden. Im Umkehrschluss ist das Sparen kein Allheilmittel. In Griechenland führten die verordneten Sparmaßnahmen von EU, IWF und Troika sogar zu einem weiteren Absturz der Wirtschaft, was auch den Staatshaushalt zusätzlich belastet. Steuereinnahmen brechen weg, die Sozialausgaben schießen bei steigender Arbeitslosigkeit in die Höhe. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung fordert als Alternative zu de verordneten Sparwut zusätzliche Investitionen in die griechische Wirtschaft.
So könnte ausgerechnet der Fiskalpakt ein Scheidungsgrund für die EU-Staaten werden. Nämlich dann, wenn sich die Staatsparlamente in ihrer Möglichkeit der politischen Gestaltung zu stark beeinträchtigt sehen, weil ihnen das Schuldenverbot zu enge Fesseln anlegt. Wenn sie merken, dass die Schuldenbremse sinnvolle Maßnahmen zur staatlichen Wirtschaftsförderung unmöglich macht. Von der fehlenden demokratischen Legitimierung auf EU-Ebene ganz zu schweigen.
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Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in früheren Urteilen klargestellt, dass der Bundestag seine Rechte nicht einfach an die EU delegieren kann – und fordert eine stärkere demokratische Beteiligung der Bundesbürger an den Entscheidungsprozessen der EU. In Deutschland wäre hierfür eine neue Verfassung notwendig.
Mirko Wenig