Mit dem Unisex-Retter bleiben Kunden selbst dann in der alten Vertragswelt, wenn sie nach dem 21. Dezember 2012 Änderungen vornehmen. Hintergrund: Bestehende Verträge sind zwar grundsätzlich nicht von der Unisex-Regelung betroffen. Frühere Versicherungsbedingungen sehen aber in der Regel vor, dass Änderungen in einem neuen Vertrag nach dem dann jeweils gültigen Tarif erfolgen – nach dem 21. Dezember 2012 also gemäß den dann gültigen Unisex-Tarifen.

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„Kunden können jetzt auch mit einem kleinen Beitrag in die Vorsorge einsteigen und haben später noch die Möglichkeit, ihren Schutz zu den geschlechtsspezifischen Rechnungsgrundlagen des Grundvertrags problemlos auszubauen“, erläutert Continentale-Vorstandmitglied Dr. Dr. Michael Fauser den Vorteil der neuen Tarifgeneration, die Risiko-Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, aber auch die Berufsunfähigkeits-Vorsorge umfasst. Das geht durch Sonderzahlungen oder die Wahrnehmung von Nachversicherungsgarantien und jetzt auch durch Erhöhungen des laufenden Beitrags.

„Bereits in der Vergangenheit hat die Continentale geänderte politische Rahmenbedingungen als zusätzlichen Ansporn gesehen, ihre Tarife noch weiter zu verbessern“, betont Dr. Dr. Fauser.
Mit der „Cash-Option“ sei es nun möglich, sich nicht nur vor, sondern auch nach Rentenbeginn einen Teil des Kapitals auszahlen zu lassen. Darüber hinaus könne der Versicherte den Rentenbeginn über den ursprünglich vereinbarten Termin hinaus verschieben – jetzt sogar bis Alter 85.

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Ob die gewünschte Vorsorge mit oder ohne Unisex für den jeweiligen Kunden günstiger ist, können Vermittler mit dem Continentale Unisex-Check in der Beratungssoftware berechnen.