Verbraucherzentralen: Pflegereform wird Probleme nicht lösen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert die unzureichende Finanzierung und mangelnde Versorgung Demenzkranker.
Die geplante Pflegereform der Bundesregierung wird die Probleme, mit denen sich viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen konfrontiert sehen, nicht lösen. Das kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband im Vorfeld der ersten Lesung des Referentenentwurfes im Bundestag am heutigen Donnerstag. „Demenzkranke fallen auch künftig durchs Raster, pflegende Angehörige stehen weiter im Regen und die Pflegeversicherung bleibt unterfinanziert“, resümiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Damit erreiche die Bundesregierung ihre im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele nicht. Der vzbv fordert, zur Finanzierung der Pflegeversicherung weitere Einkommensarten einzubeziehen. Zudem müsse der Bedürftigkeitsbegriff auf Demenzkranke ausgeweitet und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert werden.
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Ausweitung des Pflegebegriffs angemahnt
In einer aktuellen Pressemitteilung argumentiert der vzbv, ohne neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff würde sich an der Situation Demenzkranker wenig ändern. Diese erhielten kaum Leistungen aus der Pflegeversicherung, weil ihr Leiden von der gültigen Pflegedefinition nicht erfasst wird. Zwar arbeite der Beirat des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) inzwischen wieder an einer Neudefinition. Doch es gebe keine Festlegung, diese bis zum Ende der Wahlperiode abzuschließen. Unabhängig davon begrüßt der vzbv die vorgesehenen Leistungsverbesserungen für Demenzkranke, die zu Hause gepflegt werden. Allerdings müssten davon auch Betroffene in Pflegeheimen profitieren, argumentiert die Verbraucherorganisation.
Pflege und Beruf noch immer schwer vereinbar
Darüber hinaus bedarf es nach Ansicht des Verbraucherzentralen-Dachverbandes effektiver Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Maßnahmen würden demnach bei weitem nicht ausreichen. Der vzbv fordert ein Pflegegeld, das sich am Elterngeld orientieren könnte. Zudem müssten für pflegende Angehörige mehr Möglichkeiten geschaffen werden, eine Auszeit zu nehmen.
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Zudem gebe der Gesetzentwurf keine Antwort auf die Herausforderung, das Pflegerisiko nachhaltig und solidarisch finanziell abzusichern. Der vzbv fordert, die gesetzliche Pflegeversicherung zu stärken, indem weitere Einkommensarten und Personenkreise zu ihrer Finanzierung herangezogen werden.