Damit will Barnier die Vorschriften für den Vertrieb von Lebensversicherungen weiter verschärfen und gleichzeitig für mehr Transparenz für den Kunden sorgen. Verbraucher sollen dadurch vor rein provisionsgetriebenen Abschlüssen geschützt werden. Dabei sollen nicht nur die Provisionen, sondern auch Gesellschaften, mit denen der Makler arbeitet, offengelegt werden.

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In einem unveröffentlichten Entwurf zur Überarbeitung der EU-Finanzvermittlerrichtlinie IMD heißt es laut Financial Times, dass die Ausweisung der Provision in Euro und Cent nötig sei, "um die Interessenkonflikte zwischen Verkäufer und Käufer eines Versicherungsprodukts zu entschärfen." Der Entwurf muss jedoch noch mit den anderen 26 Kommissaren abgestimmt werden. Das letzte Wort haben dabei EU-Parlament und Mitgliedsstaaten.

Vorerst soll die Regelung auf Lebensversicherungen beschränkt sein. Für andere Produkte müssen die Vermittler und Versicherer die Vergütung nur auf Nachfrage des Kunden offenlegen. Weiterhin soll eine Übergangszeit von drei Jahren gelten. Anschließend soll die Offenlegungspflicht für alle Verträge gelten.

Anfangs hatte die Kommission über ein generelles Provisionsverbot diskutiert. Diese Überlegungen scheinen vorerst aufgegeben. Damit wäre die Honorarberatung zur Pflicht geworden. In den Niederlanden gibt es diesbezüglich aktuelle Planungen (der Versicherungsbote berichtete: „Niederlande ohne Provision?“).

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Mit der geplanten Neuregelung würde es einen großen Knall im Vertrieb geben. Michael Heinz, Vorsitzender der Vertreter- und Maklervereinigung Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute sagte der FTD: "Die Offenlegung führt zum Feilschen der Kunden um Anteile an der Provision." In anderen Wirtschaftszweigen ist eine Offenlegung der Provisionen undenkbar. Heinz weiter: "Kein Mensch kommt auf den Gedanken, einen Autoverkäufer zur Offenlegung seiner Provision zu drängen." Ebenfalls kritische Stimmen gab es seitens des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung sagte: "Eine generelle Offenlegung der konkreten Vermittlervergütung lehnen wir ab." Verschiedene Vertriebswege haben auch unterschiedliche Vergütungssysteme. Somit sei ein Vergleich der Provisionen beim Produktvergleich für den Kunden eher irreführend. Vielmehr ist der GDV für die Angabe einer Kostenquote bei Lebensversicherungen.