Die von der Bundesregierung geplante Neuordnung des Versicherungsaufsichtsrechts verzögert sich. Ein Sprecher des Bundesfinanzauschusses erklärte am Mittwoch, dass der Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vorerst nicht weiter beraten werden solle. Grund dafür sei, dass die EU-Kommission derzeit an Änderungen in der Versicherungsaufsichtsstruktur arbeite. Diese Änderungen sollten dann auf nationaler Ebene in den vorliegenden Gesetzentwurf eingearbeitet werden.

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In dem Gesetzentwurf wird unter anderem auch die neue Unisex-Regelung verhandelt, deren Umsetzung für die Versicherungsbranche derzeit eine besondere Herausforderung darstellt (versicherungsbote.de berichtete: Umstellung auf Unisex). Die Anwendung des neuen Rechts ist nun für 2014 vorgesehen. Davon sei das Einführungsdatum für die Unisex-Tarife, der 21.12.2012, jedoch nicht betroffen, berichtet die Financial Times Deutschland. Die Verzögerung der Beratungsgespräche belaufe sich auf ein bis zwei Monate und die Vorgaben könnten daher noch immer fristgerecht umgesetzt werden. Daneben enthält der Entwurf die neuen Eigenkapitalvorschriften, die nach einer EU-Richtlinie „Solvency II“ genannt werden (versicherungsbote.de informierte: Gesetzesentwurf zu Eigenkapitalregeln für Versicherungen beschlossen).