Aufnahmebedingungen zur bKV vereinfacht
Auch die „Nürnberger“ setzt auf betriebliche Krankenversicherung. Mit einer bKV sei Unternehmen ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung gegeben.
Zur Vermeidung hoher Kosten für Medikamente und medizinische Behandlung sorgen heute viele gesetzlich Krankenversicherte mit einer privaten Zusatzversicherung vor, deren Beiträge sie selbst tragen. Dadurch sinkt ihr Nettoverdienst. Unternehmen können hier Abhilfe schaffen, indem sie ihrer Belegschaft eine solche Versicherung anbieten.
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Den Firmenkunden der Nürnberger stehen verschiedene Tarife zur Auswahl. Beitragszahler ist prinzipiell der Arbeitgeber, der Mitarbeiter ist Versicherungsnehmer und versicherte Person. Alternativ ist auch die Beitragszahlung durch den Mitarbeiter möglich. Für beide Fälle wurden die Aufnahmebedingungen vereinfacht (keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten). Auch Ehegatten und Kinder können (ggf. mit Gesundheitsprüfung) zu Gruppenkonditionen mitversichert werden.
Die Auswahlmöglichkeiten umfassen die Bereiche ambulante und stationäre Vorsorge, Zahnleistung sowie Pflege- und Krankentagegeld.
Nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG sind die arbeitgeberfinanzierten Beiträge als Sachzuwendungen bis zu 44 EUR monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei.