Gerhard Horrion fordert Mediationskostenhilfe
Aktuell liegt das Mediationsgesetz beim Vermittlungsausschuss, weil Politiker und Richter sich weiter über die gerichtsinterne und außergerichtliche Mediation streiten. Nun fordert Gerhard Horrion, Vorstandsvorsitzender der ROLAND Rechtsschutz- Versicherung, die Einführung einer Mediationskostenhilfe analog der Prozesskostenhilfe.
„Der Geburtsfehler im Mediationsgesetz kann von der Justizministerin noch korrigiert werden. Die Einführung einer Mediationskostenhilfe analog der Prozesskostenhilfe würde das Mediationsverfahren entscheidend stärken und die Gerichte so wirksam entlasten“, so Horrion.
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Tatsache ist: Die deutschen Gerichte müssen entlastet werden
Nach dem aktuellen ROLAND-Rechtsreport, eine Studie in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach, bringt die deutsche Bevölkerung dem eigenen Rechtssystem ein hohes Maß an Vertrauen entgegen. Die langen Verfahrensdauern an den Gerichten zählen jedoch zu den zentralen Kritikpunkten, die aus der Studie hervorgehen. So dauert ein durchschnittliches Verfahren an deutschen Gerichten etwa 17,5 Monate (Quelle: Statistisches Bundesamt; Stand: 2010). Die außergerichtliche Mediation bietet einen alternativen Weg zur Rechtsdurchsetzung, der die Gerichte entlasten und gleichzeitig zu einer einvernehmlichen Lösung der streitenden Parteien führen kann.
Steigende Verfahrenskosten durch Vorstoß der Bundesjustizministerin
Jetzt wurde auch das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von den Bundesländern gestoppt, die eine stärkere Anhebung der Gerichtsgebühren verlangen. Der Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht eine Erhöhung der Honorare für Rechtsanwälte und Notare vor, teilweise um mehr als 20 Prozent. Die Bundesländer haben im Gegenzug eine deutliche Erhöhung der Gerichtsgebühren gefordert. Die hierdurch in Gang gesetzte Kostenspirale würde für Prozessführende und Rechtsschutz-Versicherer eine Erhöhung der Prozesskosten in zweistelliger Prozenthöhe bedeuten.
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„Zu den langen Verfahrensdauern wegen überlasteter Gerichte kommen jetzt noch höhere Gebühren und Honorare. Und wer einerseits Prozesskostenhilfe erhalten kann, aber andererseits Mediation selber bezahlen muss, der wird sich im Zweifel doch wieder für den Gerichtsprozess entscheiden. So ist hier keine Entlastung der Gerichte zu erwarten. Daher halten wir eine Mediationskostenhilfe für unerlässlich“, so Gerhard Horrion.