In den Mail-Postfächern von vielen Privatpersonen und Unternehmen finden sich derzeit Mails, deren Absender sich als „Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)“ ausgeben.

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In den Anschreiben wird behauptet, die betroffenen Bürger hätten zuviel Einkommensteuer gezahlt. Um diese nun zurückzuerhalten, müsse ein in der E-Mail angehängtes Antragsformular ausgefüllt werden, bei dem unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkarte sowie Sicherheitscode gemacht werden sollen.

Das BZSt warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren. Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das BZSt, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.