Neue SBU vorgestellt
Die "Heidelberger Lebensversicherung" erweitert ihr Angebot um eine Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU).
Das Bedingungswerk der SBU sieht finanzielle Soforthilfe bei bestimmten schweren Erkrankungen und weltweiten Versicherungsschutz vor. Die Rente wird auch dann gezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit durch Pflegebedürftigkeit oder durch altersbedingten Kräfteverfall verursacht wird.
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Des Weiteren verzichtet die Heidelberger Leben auf eine nachträgliche Erhöhung der Beiträge oder eine Kündigung, wenn der Versicherungsnehmer unverschuldet falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat. Nach Paragraf 19 des Versicherungsvertragsgesetzes wäre das erlaubt. Auf Wunsch können finanzielle Einmalleistungen für den Berufsunfähigkeitsfall vereinbart werden. Auf die abstrakte Verweisung wird verzichtet. In den Leistungen enthalten ist auch die sogenannte Infektionsklausel für Human-, Zahn- und Tiermediziner.
Risiko-Vorabfrage per Telefon möglich
Die telefonische Risikoprüfung (Tele-Underwriting) der Heidelberger Leben ist eine besondere Form des Telefoninterviews, um die Gesundheitsfragen mit dem Kunden zu klären. Speziell geschulte Mitarbeiter begleiten den Kunden durch die risikorelevanten Daten. Der Vermittler kann sich auf seine Kernkompetenz konzentrieren und sichert sich gegen potenzielle Haftungsrisiken ab.
Kundenfreundliche Lösungen bei Eintritt der Berufsunfähigkeit
Der Ablauf bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wurde klar und verbindlich geregelt: Es gilt keine Meldefrist für die Berufsunfähigkeit. Sie wird - auch bei verspäteter Meldung - rückwirkend auf den Tag genau anerkannt.
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Während geklärt wird, ob Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht, können Versicherte die Beiträge zinslos aussetzen. Finanzielle Engpässe werden so vermieden. Ferner werden die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen ausgezahlt, auch wenn die Rentenleistung durch Beitrags-Dynamik höher ausfällt als das aktuelle Einkommen.