Mehr Bürokratie für unabhängige Finanzdienstleister: zusätzliche Registernummer für den §34f
Alle Vermittler, die eine Erlaubnis zur Vermittlung von Kapitalanlagen gemäß §34f GewO beantragen werden, erhalten vom Vermittlerregister eine eigenständige, neue Registernummer zugeteilt. Dies wurde dem Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) auf Nachfrage vom DIHK mitgeteilt. Der Verband bemängelt in einer Stellungnahme den zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Vermittler.
„Wer Versicherungen und Vermögensanlagen vermittelt, muss ab 2013 also zwei verschiedene Registernummern angeben“, erläutert AfW - Vorstand Frank Rottenbacher die Auswirkungen der gerade verabschiedeten Regulierung der Kapitalanlagevermittlung. „Wer neue Geschäftsunterlagen drucken muss, sollte versuchen, bis zur Erlaubniserteilung des 34f zu warten“ empfiehlt Rottenbacher.
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Der AfW bedauert, dass von der Politik keine Lösung gefunden wurde, alle Vermittlertätigkeiten unter einer Registernummer zusammenzufassen, da es bei den Vermittlern zu zusätzlichen Kosten und Bürokratieaufwand führen wird.
Hingegen sollen bei der Suche über www.vermittlerregister.info alle Erlaubnisbereiche eines Vermittlers angezeigt werden. Gibt also der Kunde die Registernummer für die Versicherungsvermittlung gem. §34d GewO ein, so soll der Verbraucher auch erkennen können, ob der Vermittler eine Erlaubnis zur Kapitalanlagevermittlung gem. §34f GewO besitzt.