Die Organisatoren des unerlaubten Ausstands haben dann dem Firmenmanagement den vollen Schaden zu ersetzen. Darauf hat jetzt das Bundesarbeitsgericht bestanden (Az. 1 AZR 775/10).

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Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltholtine.de) berichtet, werden in dem betroffenen Unternehmen Verpackungen und Packungsbeilagen für Pharma-Produkte hergestellt. Die Firma war zunächst "normales" tarifgebundenes Mitglied im Arbeitgeberverband Druck und Medien Hessen e.V., wandelte dann aber seinen Status dort in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung um. Obwohl die Vertreter der Gewerkschaft ver.di von dem Wechsel unterrichtet waren, riefen sie zu einem ganztätigen Warnstreik zur Durchsetzung einer allgemeinen 5%-igen Lohnerhöhung in der Druckindustrie auf. Was in dem Unternehmen einen Schaden von rund 35.000 Euro verursachte.

Geld, das die Firmenführung nun von den Gewerkschaftsfunktionären vor Gericht einklagte. Und das zu Recht, wie Deutschlands oberstes Arbeitsgericht in letzter Instanz befand. "Die bestreikte Firma gehörte dem Arbeitgeberverband zum Zeitpunkt der Arbeitskampfmaßnahme nicht mehr als tarifgebundenes Mitglied an, womit der Streik rechtswidrig war", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) den Erfurter Richterspruch. Da hilft auch eine nachträgliche Umdeutung des verbotenen Warnstreiks in einen glimpflicheren "Unterstützungskampf" nicht weiter. Der Wechsel des zu Unrecht bestreikten Unternehmens in die Verbandsmitgliedschaft ohne Tarifbindung war hinreichend transparent und damit tarifrechtlich wirksam.