Am 21.09.2012 findet in Fulda das 4. IGVM-Versicherungsmakler-Forum statt. Die Teilnehmer erwartet ein umfangreiches Vortragsprogramm unter anderem zu folgenden Themen:
Was Versicherungsmakler/innen bei der Abwicklung von Schäden ihrer Mandanten beachten müssen, um später nicht für Fehler haftbar gemacht zu werden. Auch bei der Beratung und Dokumentation zur Personenversicherung werden häufige Fehler begangen, die zur Haftung der Versicherungsmakler führen können.
Ein großes Ärgernis ist es der Versicherungsmaklerschaft, wenn Versicherer nach der Vorlage von Betreuungsaufträgen blockieren, Vollmachten nicht akzeptieren will oder sich auf sogenannte Sonderbestände (= Orga-Schutz-Abkommen) berufen, wegen der die courtageberechtigte Übertragung nicht erfolgen könne. Gegen solche aus Sicht der IGVM unlauteren Praktiken ist die IGVM bereits erfolgreich zu Felde gezogen und gibt den Teilnehmer Tipps und Unterlagen im Umgang mit unwilligen Versicherern. Auch die Dienstleistungspauschale, die Versicherungsmakler/innen mit ihren Mandanten vereinbaren können, fehlt in dieser Betrachtung nicht.

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Weiterhin werden wichtige Urteile und deren Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Versicherungsmaklerschaft unter die Lupe genommen. Haftungsfälle aus der Praxis werden beleuchtet, und vor allem, wie sie sich vermeiden lassen.
Große Unsicherheit besteht bei Finanzanlagenvermittler/innen, wie es nach dem 1.1.2013 weitergeht. Die Teilnehmer erfahren alles über die neuen Pflichten, die Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung und den Rahmenstoffplan. Sie erhalten Lösungsansätze, wie sie mit Altbeständen umgehen können, wenn der mit § 34 f GewO verbundene finanzielle Aufwand nicht mehr Ertrag versprechend bewältigt werden kann und vor Mitbewerbern abgeschirmt werden kann. Für alle die auch weiterhin Finanzanlagen vermitteln wollen, hält der Veranstalter neue Musterformulare für die Beratung und Dokumentation bereit.

Die IGVM erhebt auch in diesem Jahr wieder keine Seminargebühren. Lediglich eine Tagungspauschale in Höhe von 59 EUR für Verpflegung und Tagungsgetränke sind zu entrichten. Die Teilnahmen werden nach den Eingängen der Anmeldungen und der Zahlung der Pauschale vergeben und bestätigt.