Das Konzept ist für Betriebe gedacht, in denen hauptsächlich an fremden Kfz und Anhängern gearbeitet wird. Dazu gehören auch Kfz-Elektrikbetriebe, Bremsendienste und Auspuffservice. Selbst der Handel mit Fahrzeugen ist kein Problem – wenn er nur gelegentlich stattfindet. Steht der Fahrzeug- oder Zubehörhandel im Mittelpunkt des Betriebes, ist die Kfz-Werkstatt-Police nicht anwendbar. Solche Betriebe erfordern ebenso eine besondere Beratung oder Tarifierung wie zum Beispiel Waschanlagen, Abschleppdienste oder Tankstellen.

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Die Kfz-Werkstatt-Police verfügt beispielsweise auch über eine Inhaltsversicherung: Container auf dem Werkstatt-Gelände sind samt Inhalt (zum Beispiel Kundenräder, Cabriodächer oder anderes Fremdeigentum) bis 30.000 Euro versichert, gegen Beitrag kann die Versicherungssumme bis maximal 60.000 Euro erhöht werden. Kundenräder werden im Schadenfall zum Neuwert ersetzt, Kompletträder inklusive Montage- und Auswuchtkosten.

Bei der Betriebseinrichtung findet die "Goldene Regel" Anwendung: Bestimmungsgemäß in Gebrauch befindliche und ordnungsgemäß instand gehaltene Sachen sind uneingeschränkt zum vereinbarten Neuwert versichert. Die Police bietet in der Inhaltsversicherung eine beitragsfreie Vorsorge- Versicherungssumme von 25 Prozent der Inhaltswerte für die Monate Oktober bis April zur Absicherung der erfahrungsgemäß erhöhten Warenbevorratung gerade in dieser Zeit.

Wird die Inhalts-Versicherungssumme nach einem vorgeschlagenen Schema ermittelt und eine breite Basisdeckung festgelegt, die mindestens Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und sonstige Sachgefahren umfasst, gilt in der Inhaltsversicherung ein Unterversicherungsverzicht als vereinbart.

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Als Alternative zur Ertragsausfallversicherung kann die Klein- Betriebsunterbrechungs-Versicherung abgeschlossen werden. Dann haftet die Württembergische für Ertragsausfall auf Erstes Risiko mit der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung plus 100 Prozent Nachhaftung, und zwar 24 Monate lang. In der Betriebshaftpflichtversicherung wurden nun beispielsweise Sublimits für Belegschaftshabe, Mietsachschäden oder das Abhandenkommen fremder Schlüssel oder Codekarten gestrichen. Zu den neu aufgenommenen Risiken gehören Abgasuntersuchungen und eine Vielzahl von Prüfungen: Sicherheit, Gasanlagen bzw. Gassystemeinbau, Fahrtschreiber oder EG-Kontrollgeräte. Darüber hinaus wurde das Sublimit für Tätigkeitsschäden deutlich auf eine Million Euro angehoben.