Tuning für Policen der Profisportler
Der Assekuradeur „Wunderlich Financial Consulting“ legt neues Bedingungswerk SUB 2012 für die Sportunfähigkeitsversicherung auf.
Die Verletzung von Thiago Motta im Finalspiel der Fußball-Europameisterschaft zeigte einmal mehr, wie schnell körperliche Blessuren im Leistungssport drohen und zum Ende eines Wettkampfes führen können: Der italienische Spieler wird in der 56. Minute eingewechselt, aber bereits in der 62. Minute liegt er am Boden und verlässt wegen einer Oberschenkelzerrung den Platz. Die Italiener können nicht mehr wechseln und müssen in Unterzahl weiterspielen. Thiago Motta wird sich von seiner Verletzung mit großer Wahrscheinlichkeit schnell wieder erholen, aber die große Leistungsdichte und Belastung von Profisportlern können auch schnell zu bleibenden Schäden führen. „Dann ist für den Betroffenen nicht nur ein Titel verloren, sondern die gesamte bisherige berufliche Existenz, das regelmäßige Einkommen und der gewohnte Lebensstandard“, beschreibt Claus Wunderlich, Inhaber der Wunderlich Financial Consulting GmbH, die ihren Sitz in La Neuveville hat, die prekären Folgen.
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Als Assekuradeur hat Wunderlich schon vor einigen Jahren auf die besondere Risikosituation von Berufssportlern reagiert und zusammen mit Versicherungsunternehmen eine spezielle Sportunfähigkeitsversicherung für Profisportler entwickelt, für die vor kurzem das Bedingungswerk noch einmal überarbeitet wurde. „Diese Absicherung greift, wenn der Berufssportler wegen eines Unfalls oder einer Krankheit seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann“, fasst Wunderlich zusammen. Dann zahlt der Versicherer die vereinbarte Einmalleistung, die bis zu fünf Jahreseinkommen, maximal 5.250.000 Euro betragen kann. Außerdem können Leistungen bei Unfalltod oder eine Tagegeldabsicherung bis zum 730. Tag eingeschlossen werden.
Anders als bei den meisten anderen Absicherungen gegen Sport- beziehungsweise Berufsunfähigkeit setzt das Konzept des Assekuradeurs konsequent auf Einmalzahlungen, statt auf Rentenleistungen. „Monatliche Renten, wie sie die Bedingungen anderer Anbieter vorsehen, können wieder entfallen, wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten bessert. Die einmal ausgezahlte Leistung hingegen kann dem Versicherten anschließend niemand nehmen, selbst wenn er wieder in der Lage sein sollte, seinem Berufssport nachzugehen“, schildert Claus Wunderlich die Unterschiede.
Darüber hinaus enthalten die Versicherungsbedingungen SUB 2012 einen Verweisungsverzicht. Geht der ehemalige Berufssportler anschließend einer anderweitigen Tätigkeit nach, beispielsweise als Trainer, dann wird das damit erzielte Einkommen nicht auf die Einmalzahlung angerechnet. Der Versicherer verweist auch nicht auf andere Berufe, die der Sportler trotz der körperlichen Beeinträchtigung ausüben könnte. Für Frauen und Männer gilt eine einheitliche Prämie, so wie es ab Dezember diesen Jahres durch eine Urteil des Europäischen Gerichtshofes für alle Neuabschlüsse vorgeschrieben ist. Die Prämie der Sportunfähigkeitsversicherung hängt lediglich vom Alter und der Sportart des Versicherten ab.
„Für die Auszahlung der Leistung genügt ein Gutachten durch einen anerkannten Arzt, der die Berufs- oder Funktionsunfähigkeit bescheinigt. Eine Nachprüfung durch den Versicherer findet nicht statt“, macht Wunderlich einen Unterschied zur gängigen Praxis vieler anderer Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen deutlich. Häufig zieht sich die Feststellung des Leistungsfalles nämlich in die Länge, weil die Versicherer an der Berufsunfähigkeit zweifeln.
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Die Sportunfähigkeitsversicherung wird unter anderem für Fuß- und Handballer, Radsportler, Golfer, Tennisspieler und Leichtathleten angeboten. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. „Zum Saisonende gibt es in den Profi-Ligen alljährlich Verhandlungen über neue Verträge. Häufig werden in diesem Zusammenhang auch höhere Vergütungen vereinbart. Der Versicherungsschutz sollte daher unbedingt angepasst werden“, rät Claus Wunderlich.