Nachdem die „Sport Assekuranz Financial & Insurance Broker“ in Reutlingen vor mehr als zwei Jahren bereits eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) für Fifa-Spielervermittler entwickelt hatte, legte der Versicherungsmakler in diesem Jahr weitere VSH-Angebote für Vermittlungstätigkeiten im Berufssport auf.

Anzeige

Durch die Erweiterung des Bedingungswerkes der bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung können sich nun auch Spielervermittler mit einer Lizenz des Deutschen Handballbundes und Fahrervermittler, die mit einer Erlaubnis des Internationalen Radsportverbandes UCI tätig werden, gegen Ansprüche aus Vermögensschäden absichern.

„Ähnlich wie bei den Fifa-Spielervermittlern gab es bislang kaum maßgeschneiderte Absicherungsmöglichkeiten gegen Haftpflichtansprüche, die aus der Vermittlungstätigkeit entstehen können. Im Profisport, ganz gleich ob Fußball, Handball oder Radsport, werden aber Verträge in erheblicher finanzieller Größenordnung ausgehandelt“, gibt Claus Wunderlich, Inhaber des Spezialmaklers Die Sport Assekuranz, der sich auf die Absicherung von Sportlern und Veranstaltungen spezialisiert hat, zu bedenken. „Vermittler, die sich nicht gegen die Risiken ihres Berufes absichern, laufen Gefahr, in einem Schadenfall mit existenzbedrohenden finanziellen Forderungen konfrontiert zu werden.“

Aufbauend auf den Erfahrungen mit der Absicherung von Fifa-Spielervermittlern entstanden daher zwei weitere VSH-Angebote für die besonderen Bedingungen im Handball und Radsport. Als Risikoträger fungiert die amerikanische Versicherung W.R. Berkley, die seit 2010 mit einer eigenen Niederlassung in Deutschland vertreten ist. Der Spezialversicherer bietet in Deutschland unter anderem Berufsunfähigkeitsabsicherungen für Sonderfälle, Kfz-Flottenversicherungen sowie Kautions- und Bürgschaftsversicherungen an.

Anzeige

Die Prämie für die VSH wird in Abhängigkeit des Umsatzes der Spieler- und Fahrervermittler erhoben. Maximal kann eine Versicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro vereinbart werden, die der Versicherer jeweils für bis zu zwei Schadenfälle pro Jahr auszahlt. Mitversichert ist die Tätigkeit als PR- und Werbeberater für die Berufssportler. Die Versicherung endet bei Aufgabe der Tätigkeit als Vermittler beziehungsweise bei Entzug der Lizenz. Eine Nachhaftung von fünf Jahren ist nach dem Ende der Vermittlungstätigkeit eingeschlossen.