Damit folgt der BGV einer Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Der Beitragssatz in der besten Schadenfreiheitsklasse liegt dann nur noch bei 20 Prozent.

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„Der neue Tarif ist eine konsequente Weiterentwicklung nach den Bedürfnissen des Marktes und bietet dem Kunden eine noch risikogerechtere Vertragseinstufung und Beitragstarifierung als bisher“, so Hans-Gerd Coenen, Abteilungsdirektor Vertrieb Privat beim BGV.

Mit dem neuen Tarif entfällt die geschlechterspezifische Beitragsdifferenzierung. Damit folgt der BGV bereits jetzt einer Vorgabe der EU, die ab Dezember gilt. In allen Tarifvarianten wurde die Versicherungssumme in der sogenannten Mallorca-Deckung (Versicherungsschutz bei Nutzung von Mietfahrzeugen im Ausland) auf die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme von 100 Mio. Euro erhöht. Die sogenannte GAP-Deckung ist neben dem geleasten nun auch für den kreditfinanzierten PKW und Lieferwagen mit eingeschlossen.

Bei der Tarifvariante Exklusiv gilt der Rabattschutz bereits ab der Schadenfreiheitsklasse SF1/2 und ist nun abwählbar.

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Wechselkennzeichen

Seit 1. Juli bietet der BGV auch Versicherungsschutz für Wechselkennzeichen an. Damit können zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse mit einem Kennzeichen geführt werden. Der Vorteil dabei, wenn beide Fahrzeuge beim BGV versichert sind: Sie erhalten beide dieselbe Schadenfreiheitsklasse. Außerdem bietet der BGV einen Nachlass von zehn Prozent auf die Haftpflichtversicherungsprämie.