Neue Gesetze: Was ändert sich zum 01. August?
Zum 1. August 2012 treten wieder diverse neue Gesetze in Kraft. So wird neben erleichterten Einreisebedingungen für ausländische Fachkräfte und einer Maut für LKW auf Bundesstraßen vor allem der Schutz vor Abo-Fallen im Internet verbessert.
Mit einer so genannten Blue Card dürfen ab dem 01.08. Arbeitskräfte mit Hochschulabschluss von außerhalb der EU für drei Jahre im Land bleiben, sofern ihr Jahresverdienst mehr als 44.800 Euro beträgt. Bis dato wurden 66.000 Euro verlangt. Als Ingenieur reicht sogar ein Verdienst von 35.000 Euro per anno. Weiterhin haben ausländische Absolventen einer deutschen Hochschule nun 18 statt 12 Monate Zeit, um eine Arbeitsstelle zu finden. Zur Jobsuche dürfen ausländische Fachkräfte jetzt für sechs Monate in Deutschland bleiben. Grundvorraussetzung ist, dass sie genügend Geld zum Leben haben.
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Ebenfalls neu ist die erweiterte Maut für größere LKW. Diese gilt auf vierspurigen Bundesstraßen, die direkt an Autobahnen anschließen für LKW ab 12 Tonnen Gesamtgewicht. Auf insgesamt 84 Bundesstraßen-Abschnitten sind die Anlagen von Toll Collect nun scharf geschaltet. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer will mit den knapp 1.100 dazu gewonnen Mautkilometern Einnahmen von 100 Millionen Euro realisieren. Pro Kilometer sind nun 17 Cent fällig.
Zum heutigen Tag tritt auch das neue Transplantationsgesetz in Kraft. Dieses sieht vor, dass die Krankenversicherung für einen Großteil der medizinischen Versorgung des Organspenders aufkommen muss. So soll die Vor- und Nachbetreuung, das Krankengeld oder die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit von der Krankenversicherung übernommen werden. Für die Kosten für gesundheitliche Probleme im Zuge der Organentnahme soll zukünftig die Gesetzliche Unfallversicherung aufkommen.
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In den vergangenen Jahren waren die Zahlen für Delikte im Bereich der Internetkriminalität enorm angestiegen. Speziell Abo-Fallen waren immer wieder aufgetaucht. Ab heute müssen Internetanbieter Mindestlaufzeiten und Lieferkosten deutlich anzeigen. Ebenso sind Verkäufer verpflichtet einen „Zahlungspflichtig bestellen“ - Button einzubinden. Erst durch das Klicken dieser Schaltfläche kommt es zu einem Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer. So sollen Verbraucher im Besonderen vor versteckten Vertragsabschlüssen geschützt werden.