Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung in Deutschland sicherzustellen. Im Ausland sind die Möglichkeiten der Kassen daher sehr begrenzt. EU-weit gilt die Europäische Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt ist. Auch mit einigen anderen Ländern existieren Sozialversicherungsabkommen, so dass die medizinische Versorgung auch im Ausland zumeist sichergestellt ist. Allerdings gelten dabei die Behandlungsstandards des jeweiligen Landes.

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Hingegen zahlen die Kassen für die Versorgung im Ausland nur das, was sie für eine entsprechende Versorgung auch im Inland hätten zahlen müssen. Somit kann der Versicherte ganz schnell auf hohen Kosten sitzenbleiben. Insbesondere für den Rücktransport nach Deutschland empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen privaten Auslandsreisekrankenversicherung, denn diese Kosten werden von den Kassen nicht übernommen.

Einige Kassen hatten bislang für all ihre Versicherten die Kosten einer solchen Zusatzversicherung übernommen. Diese Praxis muss aber zum Jahresende aufgrund des Vetos der Aufsichtsbehörden beendet werden. Viele Kassen bieten ihren Versicherten aber einen Auslandsnotfallservice an, der häufig rund um die Uhr erreichbar ist und im Notfall eine Hilfe sein kann, z.B. durch Benennung von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten, Krankenhäusern etc.

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Zudem übernehmen viele Kassen auch die Kosten für Reiseschutzimpfungen. Hier sollten sich Versicherte aber genau informieren, für welche Impfungen die Kosten übernommen werden. Mitunter übernehmen die Kassen auch nur einen bestimmten Prozentsatz der Kosten für den Impfstoff. Zudem sollte darauf geachtet werden, ob die Kassen auch die Kosten für die eigentliche Impfleistung (also das Setzen der Spritze durch den Arzt) übernehmen. Einige Kassen bieten zudem für bestimmte Indikationen eine verbesserte Versorgung im Ausland an. Hierfür haben die Kassen Verträge mit ausländischen Leistungserbringern geschlossen. Das Ganze entspricht im Grunde den Verträgen zur Integrierten Versorgung. Der Unterschied ist lediglich, dass der Leistungserbringer (z.B. eine Klinik) im Ausland sitzt.

Krankenkassen - Zahnleistungen

Der Zahnbereich ist durch den Gesetzgeber so eingeschränkt worden, dass die Versicherten, vor allem bei Zahnersatz kräftig zuzahlen müssen. Zwar werden weiterhin Zahnbehandlungen wie jede andere ärztliche Behandlung übernommen. Aber für Zahnersatz werden lediglich sogenannte „Festzuschüsse“ gezahlt, die etwa 50 Prozent der Kosten einer sogenannten „Standardtherapie“ - der einfachsten und zweckmäßigsten Lösung- ausmachen. Wer regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht und sein Bonusheft führt, erhöht seinen Festzuschuß: Bei 5 Jahren lückenloser Führung um 20 Prozent und bei 10 Jahren lückenloser Führung um 30 Prozent.

Trotz der Einschränkungen haben die Kassen Möglichkeiten auch im Zahnbereich Mehrleistungen zu bieten. So übernehmen eine Reihe von Kassen ganz oder teilweise die Kosten für mindestens eine professionelle Zahnreinigung pro Jahr.

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Viele Kassen bieten inzwischen auch selbst eine zahnmedizinische Beratung ihrer Versicherten durch fachlich ausgebildetes Personal an, so dass der Versicherte hier den Vorschlag oder den Heil- und Kostenplan seines eigenen Zahnarztes noch einmal überprüfen lassen kann. Und auch im Zahnbereich haben einige Kassen Verträge zur Integrierten Versorgung abgeschlossen, die den Versicherten eine verbesserte Versorgung bieten.

Einige Kassen bieten, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch die Möglichkeit des „Zahnersatzes zum Nulltarif“ oder zumindest zu vergünstigten Konditionen an. Häufig kooperieren sie dafür mit Zahnlaboren, die sich den Zahnersatz aus Ländern wie China oder Singapur unter den üblichen Marktpreisen liefern lassen. Dies kann sich im Geldbeutel des Versicherten schon deutlich bemerkbar machen, und damit der Patient keine Billigware fürchten muss, locken die Krankenkassen mit langen Garantien und Qualitätszertifikaten für den importierten Zahnersatz. Auch Preisvergleiche in den Bereichen Zahntechnik und/oder Zahnersatz werden von manchen Kassen angeboten.

Eine Hilfe bieten den Versicherten hier Vergleichsportale wie z.B. www.gesetzlicheKrankenkassen.de bzw. www.kassensuche.de. Hier finden die Versicherten kostenfrei eine Gegenüberstellung der Leistungen der Krankenkassen und viele weitere Informationen zum Krankenversicherungssystem, zu gesetzlichen Leistungen, Zusatzversicherungen sowie Hinweise zum Kassenwechsel mit Musterschreiben.

Im nächsten und letzten Teil unserer Serie geht es dann um die Vertriebschance GKV.

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August 2012, Thomas Adolph & Matthias Eislöffel

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