In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich die Kanzlei Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater für eine Mandantin gegen die aus ihrer Sicht unzulässige Forderung nach einer Vorfälligkeitsentschädigung durch eine Versicherungsgesellschaft und forderte die BaFin auf, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.
"Die BaFin teilte mit, dass sich die Überwachung gegenüber Versicherungsgesellschaften nur auf das Versicherungsgeschäft beschränke und Kreditgeschäfte nicht erfasst seien. Die Aufsicht von Kreditinstituten umfasse nicht die Geschäfte von Versicherungsgesellschaften. Das Kreditwesengesetz beziehe sich nur auf Kreditinstitute. Dies zeigte, dass nach Auffassung der BaFin eine Aufsichtslücke für das Kreditgeschäft der Versicherungsgesellschaften besteht," erklärte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Markus Lehmkühler.

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"Der eingeschaltete Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages stellte am 15.08.2012 klar, dass nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes auch dieser Regelungsbereich durch die BaFin erfasst sein muss. Der Ausschuss verwies insoweit auf eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen vom 06.07.2012, wonach künftig auch Beschwerden von Darlehensnehmern von Versicherungsunternehmen als Informationsquelle für die Missstandsaufsicht genutzt werden, um ein einheitliches Niveau des kollektiven Verbraucherschutzes zu erreichen, unabhängig davon, ob Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen betroffen sind," so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Marius M. Schick von der Kanzlei Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater.